DEHOGA Rheinland-Pfalz erklärt Tarifverhandlungen für gescheitert und empfiehlt freiwillige Lohnerhöhung

| Politik Politik

Die Tarifverhandlungen im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe sind vorerst ohne Ergebnis geblieben. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz hat die Gespräche mit der Gewerkschaft NGG (Nahrung, Genuss, Gaststätten) nach eigenen Angaben für gescheitert erklärt und empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben nun eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Wie der Verband mitteilt, hatte die NGG den Tarifvertrag zum 31. März 2025 gekündigt. In mehreren Verhandlungsrunden habe der DEHOGA Rheinland-Pfalz versucht, einen neuen Tarifabschluss zu erreichen.

Nach Angaben des Verbandes forderte die Gewerkschaft eine Lohnerhöhung von insgesamt 17,2 Prozent innerhalb von zwölf Monaten. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz habe demgegenüber eine Erhöhung der Löhne um insgesamt elf Prozent in drei Schritten zu jeweils 3,5 Prozent vorgeschlagen. Dieses Angebot sei von der NGG abgelehnt worden.

Vor diesem Hintergrund erklärten die Gremien des Verbandes die Tarifverhandlungen laut Mitteilung für beendet. Die Delegiertenversammlung beschloss zugleich einstimmig, den Mitgliedsbetrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent zu empfehlen.

Die Entscheidung fiel am 10. März 2026 im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen der Verbandsgremien im DEHOGA Zentrum in Bad Kreuznach. Dort berieten die Delegierten auch über weitere Themen der Branchenpolitik sowie über die zukünftige Ausrichtung des Verbandes.

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz vertritt nach eigenen Angaben die Interessen der gastgewerblichen Betriebe im Bundesland und führt Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft NGG für die Branche.

Neben der Tarifpolitik standen bei den Beratungen auch Projekte zur Digitalisierung im Gastgewerbe auf der Tagesordnung. Dazu gehörten nach Angaben des Verbandes unter anderem neue digitale Angebote für Mitgliedsbetriebe.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.