DEHOGA-Umfrage zur Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie - „Es geht um Tausende Existenzen“

| Politik Politik

Über 12.000 Betriebsschließungen, Preissteigerungen von mehr als 15 Prozent, sinkende Umsätze und weniger Jobs – dieses Szenario drohe im deutschen Gastgewerbe, wenn die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von aktuell 7% auf 19% steige. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), an der sich 9600 Mitgliedsbetriebe beteiligt haben.

Bereits in den Coronajahren 2020 und 2021 habedas Gastgewerbe durch die massiven Einbußen 36.000 steuerpflichtige Unternehmen verloren. Die existenziellen Ängste in der Branche nähmen erneut dramatisch zu. „Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2024 wäre eine Katastrophe mit fatalen Folgen für die Betriebe unserer Branche und ihre Beschäftigten, aber auch für die Gäste und die Tourismuswirtschaft in Deutschland“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Es dürfen nicht noch mehr ,öffentliche Wohnzimmer` verschwinden. Deshalb müssen die 7% bleiben.“

Preissteigerungen und Umsatzverluste

Bei einer Heraufsetzung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19% sehen sich laut der DEHOGA-Umfrage 95,7 Prozent der Unternehmer gezwungen, ihre Preise zu erhöhen. „Nur mit den 7% ist es bisher gelungen, die explodierenden Kosten bei Energie, Lebensmitteln und Personal zumindest teilweise aufzufangen“, hebt Zöllick hervor. Bei einer Steuererhöhung und den weiterhin hohen Kosten für Lebensmittel, Gehälter und Energie würden die Preise nach Angaben der Unternehmer dabei um durchschnittlich 15,5 Prozent steigen. In der Folge würde die Nachfrage einbrechen, erneute Umsatzverluste wären die Konsequenz. 81,5 Prozent der Betriebe gehen davon aus, dass die Nachfrage stark (57,1%) bis sehr stark (24,4%) sinken würde. 86,0 Prozent der Unternehmer rechnen zudem damit, dass die Gäste stark (58,0%) bis sehr stark (28,0%) sparen würden. Damit einhergehend sagen 74,0 Prozent im Falle eine Mehrwertsteuererhöhung sinkende Nettoumsätze voraus. „Gastronomie muss bezahlbar bleiben“, betont Zöllick.

Existenzängste nehmen zu

Angesichts der aktuellen gewaltigen Herausforderungen stünden bei einer Mehrwertsteuererhöhung zahlreiche Arbeitsplätze auf dem Spiel, die Wirtschaftlichkeit der Betriebe würde erneut bedroht. „Die sieben Prozent müssen bleiben, sonst kommen viele Betriebe wieder in Existenznot“, sagt Zöllick und verweist auf die Umfrageergebnisse. Auf die Frage, ob sie im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung ihren Betrieb aufgeben müssten, antworteten 49,3 Prozent, sie wüssten es noch nicht. Nur 43,8 Prozent verneinten diese Frage. Eines sei klar. „Wenn Existenzen vernichtet würden, zöge auch der Staat den Kürzeren“, so der DEHOGA-Präsident.

Wie aus der Umfrage weiter hervorgeht, würden fast 70 Prozent (67,7%) ihre Investitionen reduzieren, sollten die 7% nicht beibehalten werden. „Das träfe in empfindlichem Maße auch unsere Partner der gastgewerblichen Zulieferindustrie“, macht Zöllick deutlich.

Folgen der Pandemie immer noch zu spüren

Erschwerend für die Betriebe hinzu kommen die Nachwirkungen der Pandemie. An vorderster Stelle nennen die Unternehmer den Mitarbeitermangel (66,4%), gefolgt von der Tilgung coronabedingter Kredite (40,4%), vom Investitionsstau (37,1%) und von der Wiederaufstockung der Rücklagen für das Alter (34,5%). „Noch immer haben die Betriebe die Vorkrisenumsätze nicht erreicht“, sagt Zöllick. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen die Umsätze von Januar bis April real 12,3% unter denen der ersten vier Monate 2019, also vor Ausbruch der Pandemie.

„Wir appellieren eindringlich an die Politik, endlich die dauerhafte Geltung der 7% Mehrwertsteuer zu beschließen“, so Zöllick. Dabei fordere die Branche nichts Außergewöhnliches. „Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie ist in der EU die Regel“, berichtet der DEHOGA-Präsident. In 23 EU-Staaten werde steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant. Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in der Gastronomie in Deutschlands wieder mit 19% zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung 7% erhoben werden, so Zöllick weiter. „Die 7% Mehrwertsteuer und damit die längst überfällige Gleichbehandlung von Essen, egal wo und wie zubereitet und verzehrt, müssen bleiben. Dauerhaft.“

Die Pandemie habe gezeigt, wie wichtig die gastgewerblichen Betriebe für die Gesellschaft seien. „Unsere Restaurants und Cafés sind Orte des Zusammenkommens, des Genusses, der Kommunikation und für den sozialen Zusammenhalt wichtiger denn je“, hebt Zöllick hervor. Für attraktive Innenstädte wie auch für lebenswerte ländliche Räume seien die Betriebe unverzichtbar.

An der Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes zu den Folgen einer Mehrwertsteuererhöhung für Speisen in der Gastronomie nahmen vom 3. bis 5. Juli 9.600 gastgewerbliche Betriebe aus ganz Deutschland teil.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.