Dehoga: Wann geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei ist

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Zum 1. Januar 2013 ist die Verdienstfreigrenze bei den Minijobs auf 450 Euro gestiegen. Weiterhin sind Minijobber, die keine Befreiung von der Rentenversicherung beantragen, jetzt automatisch rentenversicherungspflichtig. Der Dehoga-Bundesverband hat in einem Beitrag die wichtigsten Punkte für Hoteliers, Gastronomen und ihre Mitarbeiter in Sachen Minijobs dargestellt. Ein Merkblatt, eine Checkliste sowie Muster hält der Verband darüber hinaus für seine Mitglieder bereit.

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