DEHOGA zweifelt Rechtmäßigkeit von Foodwatch-Pranger an

| Politik Politik

Wie der DEHOGA in einem Newsletter an seine Mitgliedsbetriebe schreibt, will der Verband „keine rechtlichen Möglichkeiten ungenutzt lassen“, gegen die Veröffentlichungen von Berichten der Lebensmittelkontrolleure auf der Plattform „Topf Secret“ vorzugehen. Der DEHOGA sieht die Aktion von foodwatch als „populistische Kampagne“, die wenig mit Verbraucherschutz zu tun habe.

Wie der Verband berichtet, hätten erste Betriebe inzwischen behördliche Anhörungsschreiben erhalten, in denen sie darüber informiert würden, dass über die Plattform ein Antrag auf Herausgabe der letzten beiden Kontrollberichte der Lebensmittelkontrolle bei der Behörde vorliege und dem Betrieb Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf seiner Internetseite schildert der DEHOGA das foodwatch-Prozedere im Detail.

Nach der derzeitigen Rechtsauffassung des DEHOGA habe ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen gegen die Herausgabe der Kontrollberichte in der Regel eher wenig Aussicht auf Erfolg, da die Behörden die Herausgabe der Kontrollberichte laut Gesetz nur in bestimmten Fällen verweigern dürfen, etwa wenn die Kontrollberichte älter als fünf Jahre seien. Hier muss schon einmal die Frage erlaubt sein, welchen Informationswert ein drei Jahre alter Kontrollbericht habe, sagt der DEHOGA.

Rechtswidrig ist nach Auffassung des DEHOGA allerdings die Veröffentlichung der Kontrollberichte auf „Topf Secret“ durch die Verbraucher. Das entsprechende Gesetz sehe eine Veröffentlichung der erlangten Informationen durch die Verbraucher oder privatrechtliche Vereine gerade nicht vor. Denn der Wortlaut des § 40 Abs. 1a LFGB ermächtige ausschließlich die zuständigen Behörden zu Veröffentlichungen von Hygienemängeln. Foodwatch und „FragDenStaat“ forderten somit, nach Ansicht des DEHOGA, zum Rechtsbruch auf. Die Behörden seien hier in der klaren Mitverantwortung. Sofern Kontrollberichte an die Antragsteller herausgegeben würden, müsse ein behördlicher Hinweis erfolgen, der die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse über das Internet untersage.

Auch die Lebensmittelkontrolleure hatte sich unlängst gegen die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen auf „Topf Secret“ ausgesprochen. Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure teilte mit, dass die Verbraucherplattform „Topf Secret“ nicht benötigt werde.  Nach Ansicht des BVLK widerspricht die mögliche Veröffentlichung von Kontrollberichten durch Private oder Nichtregierungsorganisationen, die aufgrund von Anfragen gemäß VIG herausgegeben worden sind, zudem dem Grundsatz des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit.

Das sieht foodwatch natürlich anders und spricht davon, dass es einen wahren Ansturm auf den Mitmachpranger gebe. „Wir haben offenbar einen Nerv getroffen: Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wie es um die Hygiene im Lieblingsrestaurant oder im Bäcker um die Ecke bestellt ist“, erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagne bei foodwatch.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte vom 22. bis 24. September aus dem Vier-Sterne-Hotel Ruhr Inn in Hattingen. Zu seinem Programm gehören Gespräche mit Bürgern, ein Tourismustermin und eine Ordensverleihung.

Das NRW-Bündnis für gutes Kita- und Schulessen fordert mit einem neuen Positionspapier bessere Standards und verlässliche Strukturen für die Verpflegung in Kitas und Schulen.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft warnt vor wirtschaftlichen Folgen zentraler AfD-Positionen. Im Mittelpunkt stehen Zuwanderung, offene Grenzen und eine mögliche Abkehr vom Euro.

Der Schweizer Ständerat hat einer Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungen um acht Jahre zugestimmt. HotellerieSuisse fordert nun den Nationalrat zum Mitziehen auf.

Eine Preisstudie im Auftrag der NGG zeigt nach der Mehrwertsteuersenkung zum Jahresbeginn kaum günstigere Restaurantgerichte. Die Gewerkschaft sieht die Entlastung der Gäste als ausgeblieben an. Der DEHOGA widerspricht: Die Steuersenkung sei kein Preissenkungsprogramm, sondern sichere Betriebe und stabilisiere Preise.

Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen – auch bei elektronischer Zahlung. Der Bundesrat lehnt eine generelle Ausnahme ab und warnt vor möglichen Folgen für die soziale Absicherung.

Die Bundesregierung plant neue Vorgaben für das Bezahlen in Deutschland. Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Welche Verfahren akzeptiert werden müssen und welche Ausnahmen vorgesehen sind.

Die britische Regierung will Regionalbürgermeistern in England künftig die Möglichkeit geben, eine Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Entsprechende Pläne für die sogenannte Touristensteuer stellte nun Wohnungsbauministerin Angela Rayner vor.

Ein politischer Appell des DEHOGA Sachsen-Anhalt, im Nachgang der Landtagswahlen, sorgt für heftigen Streit: Rund 1.700 Kommentare haben sich unter dem Facebook-Beitrag gesammelt. Während einige Nutzer ankündigen, das Bundesland als Reiseziel zu meiden, werfen andere dem Verband vor, Hotellerie und Tourismus zu schaden.

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen.