Deutsche Hoteliersfamilie scheitert mit Klimaklage gegen EU

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Zehn Familien aus fünf EU-Ländern, Kenia und Fidschi sowie eine Jugendorganisation klagen gegen die Klimaziele der Europäischen Union. Nun wurde die Klage aus formellen Gründen durch das Europäische Gericht (EuG) zurückgewiesen. Die Familien prüfen nun, ob sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Berufung gehen. Schließlich erkannte die 1. Instanz an, dass alle auf unterschiedliche Art vom Klimawandel betroffen sind.

Die deutsche Familie Recktenwald aus Langeoog wurde gerade mit dem ZEIT WISSEN-Preis zur Nachhaltigkeit ausgezeichnet. Gemeinsam mit neun weiteren Familien aus Portugal, Frankreich, Italien, Rumänien, Kenia, Fidschi und dem Jugendverband Sáminuorra der schwedischen Sami sind sie vor das Europäische Gericht (EuG) gezogen und haben das EU-Parlament sowie den Rat der Europäischen Union für deren Klimapolitik verklagt. Sie werfen der EU vor, zu viele Emissionen bis zum Jahr 2030 zu gestatten und damit zugleich fundamentale Grundrechte zu verletzen. 40 Prozent Emissionsminderung bis 2030 ist deutlich zu wenig, wenn Lebensgrundlagen bedroht sind. Die Kläger sind, gestützt auf Studien von Klimaforschern, bereits heute durch die Klimakrise betroffen - wirtschaftlich, gesundheitlich oder auch in ihrer Berufsausübung.

EuG weist Klage ab, es sieht die Kläger aber vom Klimawandel betroffen

Das Europäische Gericht (EuG) hat die Klage "People's Climate Case" nun aus formellen Gründen zurückgewiesen. Es folgte dabei im Wesentlichen seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach die Klage nicht zulässig wäre, da die Kläger nicht im Rechtssinne unmittelbar und individuell vom Klimawandel betroffen sind. Maßgeblich sei nicht die Intensität ihrer Beeinträchtigung, sondern deren Einzigartigkeit bzw. Exklusivität. Überraschend erklären die Richter dennoch: "es ist richtig, dass jedes Individuum wohl auf die ein oder andere Weise vom Klimawandel betroffen ist".

Anwälte planen Berufung vor dem EuGH

Nach Zustellung der Gerichtsentscheidung haben die Kläger zwei Monate Zeit, um Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzulegen. Dr. Roda Verheyen, Hamburger Anwältin der Kläger, erklärt: "In der Sache wurde die Klage nicht abgewiesen. Wir freuen uns, dass das Gericht anerkennt, dass der Klimawandel jeden betrifft. Es ist bedauerlich, dass das Gericht sich nicht mit den Auswirkungen des Klimawandels und vor allem den beklagten Menschenrechten auseinandergesetzt hat. Wir planen, darauf in einer Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) intensiv einzugehen." Prof. Dr. Gerd Winter, Forschungsprofessor für Europäisches Umweltrecht von der Universität Bremen ergänzt: "Die Vereinten Nationen haben wiederholt eingeräumt, dass der Schutz des Klimas eine Notwendigkeit für den Schutz der Menschenrechte darstellt. Der Zugang zu Gerichten ist eine wichtige Komponente, um die Wahrung der Menschenrechte zu gewährleisten. Wir hoffen, dass dies vom Europäischen Gerichtshof im Berufungsverfahren anerkannt wird."

Internationale Kläger sind enttäuscht

Die deutschen Kläger Maike und Michael Recktenwald, die ein Bio-Hotel und Restaurant auf Langeoog betreiben, zeigen sich enttäuscht: "Unabhängig davon, wie das Rechtsverfahren weitergeht, sind wir überzeugt, dass diese Klage bereits einen Unterschied gemacht hat. In allen Ländern, in denen Kläger leben, haben wir gezeigt, dass die anhaltende Klimakrise die Grundrechte verletzt und dass die EU Maßnahmen ergreifen muss."

"In meinem Alter ist dieser Fall neben der Teilnahme an Klimamärschen mit jungen Menschen das einzige, was ich tun kann, um meine Kinder und Enkelkinder zu schützen", sagt Kläger Maurice Feschet (73), Lavendelbauer aus der französischen Provence. "Als Bürger werde ich mich weiterhin an die Gerichte wenden, da die Politik die erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen nicht durchführt."

Unterstützernetzwerk um Protect the Planet fassungslos

"So eine Entscheidung macht schon fassungslos, wenn man bedenkt, worum es hier geht, denn Menschen in ariden Klimazonen sterben bereits heute an den Folgen des Klimawandels", wird auch Dorothea Sick-Thies von der deutschen Umweltorganisation Protect the Planet deutlich. Protect the Planet unterstützt die Klägerfamilien und ist Teil des Netzwerks, das den Familien hilft, ihr Anliegen zu verfolgen. "Wenn es dabei bleibt, sind der Gesetzgeber und das EU-Parlament einfach in der Pflicht, nachzubessern, denn so eine globale Krisensituation gab es in der Geschichte noch nie. Die eingeklagten Menschenrechte auf Unverletzlichkeit von Gesundheit und Eigentum sind in jedem Fall zu schützen. Es sollte jedem bewusst sein, dass die EU-Wahlen am Wochenende die Möglichkeit bieten, hierauf Einfluss zu nehmen", so Dorothea Sick-Thies.

Breites Bündnis unterstützt die Kläger

Den Klägern steht in diesem Rechtsstreit ein breites Bündnis von NGOs, Juristen, Forschern und Aktivisten bei. Protect the Planet initiierte diesen Zusammenschluss zur Unterstützung einer europaweiten Klimaklage gemeinsam mit Prof. Gerd Winter von der Universität Bremen, Dr. Roda Verheyen (Germanwatch e.V.) und den Mitgliedern des Climate Action Network Europe. In jedem Land werden die Kläger von einer Umweltorganisation direkt unterstützt.

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