Dezemberhilfe: Reguläre Auszahlung kann ab sofort bundesweit starten

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Nach wochenlanger Verzögerung kann die Auszahlung der regulären Dezemberhilfen für Unternehmen in der Corona-Krise nun starten. Die technischen Voraussetzungen dafür stehen, wie das Wirtschaftsministerium am Montag mitteilte. Damit könnten die Auszahlungen durch die Länder ab sofort beginnen.

Seit Anfang Januar waren bereits Abschlagszahlungen geflossen, Unternehmen konnten also einen Vorschuss auf die spätere Zahlung bekommen. Außerdem wurden die sogenannten Novemberhilfen zuletzt an die Firmen ausgezahlt.

Die Abschlagszahlungen für den Dezember, die aus der Bundeskasse fließen, seien stark in Anspruch genommen worden, erklärte das Ministerium. So seien bereits mehr als 1,56 Milliarden Euro überwiesen worden. Im Zuge der November- und Dezemberhilfe zusammen wurden demnach bislang mehr als 4,35 Milliarden Euro gezahlt.

Die IHK für München und Oberbayern hatte als bayerische Bewilligungsstelle bereits am Freitag - und somit früher als angekündigt -  die ersten 1.288 Auszahlungen der Dezemberhilfe über insgesamt 9,24 Mio. Euro auf den Weg gebracht.

Die Dezemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und auch Vereine, die von den Schließungen im Dezember besonders stark betroffen waren. Sie können Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 erhalten. Bei den Hilfen stellt der Bund die Mittel zur Verfügung. Die Bundesländer sind für Antragsbearbeitung, Prüfung und Auszahlung zuständig. Seit Beginn der Corona-Krise hat der Bund laut Wirtschaftsministerium rund 80 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den für November beschlossenen und auf Dezember verlängerten Schließungen betroffene Unternehmen.

    Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Auch für die Dezemberhilfe gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Eine FAQ-Liste zu Beihilfefragen hier.

  • Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag erfolgt über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

  • Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe hier.

  • Auch für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Umfassende FAQ zu Fragen des Beihilfenrechts hier.

(Mit Material der dpa)


 

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