Digital Markets Act: Booking.com wohl vorerst kein “Gatekeeper”

| Politik Politik

Eine Gruppe von sieben großen Technologiefirmen wird gemäß dem EU-Digitalgesetz künftig als "Gatekeeper" eingestuft. Booking.com gehört voraussichtlich zunächst nicht zu diesen Unternehmen, geht, laut Agentur Reuters aber davon aus, die Kriterien im nächsten Jahr zu erfüllen.  "Gatekeeper" sind Plattformbetreiber, die eine bedeutende Marktstellung innehaben und daher ab März 2024 einer Reihe von Grundregeln folgen müssen.

Eine Gruppe von sieben großen Technologiefirmen wird gemäß dem EU-Digitalgesetz künftig als "Gatekeeper" eingestuft. Die EU-Kommission hat von Amazon, Apple, Microsoft, Samsung, Alphabet (Google), Meta (Facebook) und Bytedance (Tiktok) bestätigt bekommen, dass sie die erforderlichen Kriterien erfüllen. Thierry Breton, EU-Binnenmarktkommissar, verkündete diese Information am Dienstag. Booking.com gehört voraussichtlich zunächst nicht zu diesen Unternehmen, geht, laut Agentur Reuters aber davon aus, die Kriterien im nächsten Jahr zu erfüllen.

Markus Luthe, Chef des Hotelverbandes IHA in Deutschland, sagte dazu: "Die Luft wird dünn für Booking.com: Allein aufgrund der Corona-Nachwirkung wird das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr als Gatekeeper eingestuft werden. Das Unternehmen ist also gut beraten, die strengen Wettbewerbsregeln der DMA schon heute für sich zu beachten."

"Gatekeeper" sind Plattformbetreiber, die eine bedeutende Marktstellung innehaben und als Vermittler zwischen einer großen Nutzerzahl und Unternehmen fungieren. Der Digital Markets Act (DMA) legt fest, dass diese "Gatekeeper" ab März 2024 einer Reihe von Grundregeln folgen müssen. Zum Beispiel darf der Online-Marktplatz Amazon keine bevorzugte Darstellung eigener Produkte mehr vornehmen, sondern muss die Produkte anderer Händler gleich behandeln.

Die Smartphone-Hersteller Apple und Samsung müssen ihren Kunden gestatten, vorinstallierte Apps zu entfernen. Darüber hinaus sollen Nutzer Apps, die nicht im App Store angeboten werden, auf ihren Smartphones installieren können. Der Suchmaschinenbetreiber Google muss allen Unternehmen den gleichen Zugang zu seinen Kartendiensten gewähren.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.