Digital Services Act: EU-Parlament gibt grünes Licht für strengere Regeln für Online-Plattformen

| Politik Politik

Die Abgeordneten des  Europäischen Parlaments haben mit großer Mehrheit für den sogenannten Digital Services Act (DSA) gestimmt. Sie gaben damit grünes Licht für strengere Regeln für Online-Plattformen wie Google, Facebook (Meta), Amazon, Airbnb und Booking.com.

Nach der Abstimmung sagte die Leiterin des Verhandlungsteams Christel Schaldemose (S&D, Dänemark): „Die heutige Abstimmung zeigt, dass die Abgeordneten und die EU-Bürger eine ehrgeizige und zukunftsfähige digitale Regulierung wollen. In den 20 Jahren seit der Verabschiedung der E-Commerce-Richtlinie hat sich viel verändert. Online-Plattformen haben in unserem täglichen Leben an Bedeutung gewonnen und bringen neue Chancen, aber auch neue Risiken mit sich. Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal ist. Wir müssen sicherstellen, dass wir digitale Regeln zum Nutzen der Verbraucher und Bürger einführen. Jetzt können wir in die Verhandlungen mit dem Rat eintreten, und ich glaube, dass wir in all diesen Bereichen auch liefern können.“

Illegale Inhalte entfernen und Verbreitung von Desinformation verhindern

Der Vorschlag für das Gesetz über digitale Dienste enthält klare Regeln für die Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Vermittlungsdienstanbietern, insbesondere von Online-Plattformen wie sozialen Medien und Marktplätzen.

Der Gesetzesentwurf sieht ein Melde- und Abhilfeverfahren sowie Schutzmaßnahmen vor, um illegale Waren, Dienstleistungen oder Inhalte aus dem Internet zu entfernen. Anbieter von Hosting-Diensten müssen auf solche Meldungen sofort reagieren. Dabei müssen sie die Art der gemeldeten illegalen Inhalte berücksichtigen und außerdem abschätzen, wie dringend nötig es ist, sie zu entfernen. Stärkere Schutzmaßnahmen sollen zudem verhindern, dass Meldungen auf willkürliche oder diskriminierende Weise bearbeitet werden. Sie sollen dafür sorgen, dass bei der Bearbeitung die Grundrechte geachtet werden – auch das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Die Abgeordneten sehen Online-Marktplätze in der Pflicht, mit Blick auf das Waren- und Dienstleistungsangebot für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu sorgen. Sie müssen Händler nach dem Grundsatz „Kenne deinen Geschäftskunden“ zurückverfolgen können.

Zusätzliche Verpflichtungen für sehr große Online-Plattformen

Sehr große Online-Plattformen werden besonders in die Pflicht genommen, denn illegale oder schädliche Inhalte können über sie besonders gut verbreitet werden. Das Gesetz über digitale Dienste könnte zur Bekämpfung schädlicher Inhalte (die nicht zwangsläufig auch illegal sind) beitragen und die Verbreitung von Desinformation eindämmen. Dafür müsste es Bestimmungen über verpflichtende Risikobewertungen sowie über Maßnahmen zur Risikominderung, unabhängige Prüfungen und die Transparenz sogenannter Empfehlungssysteme (Algorithmen, die bestimmen, was Nutzerinnen und Nutzer sehen) enthalten.

Weitere wichtige Punkte

Das Parlament hat mehrere weitere Änderungen an dem Kommissionsvorschlag vorgenommen:

  • Kleinst- und Kleinunternehmen sollen von bestimmten Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ausgenommen sein.
  • Der Gesetzesentwurf sieht mehr Transparenz und Informationen im Zusammenhang mit gezielter Werbung vor, um Nutzerinnen und Nutzern von Dienstleistungen aufgeklärte Entscheidungen zu ermöglichen. Sie sollen etwa Informationen darüber bekommen, wie ihre Daten zu Geld gemacht werden. Die Verweigerung der Einwilligung darf für den Empfänger nicht schwieriger oder zeitaufwändiger sein als deren Erteilung. Wird die Einwilligung verweigert oder widerrufen, müssen den Empfängern andere Optionen für den Zugang zur Online-Plattform angeboten werden, einschließlich „Optionen auf der Grundlage von Werbung ohne Nachverfolgung".
  • Verfahren der gezielten Ansprache oder Verstärkung, bei denen die Daten von Minderjährigen für die Zwecke der Anzeige von Werbung verwendet werden, sind ebenso verboten wie die Ausrichtung auf Einzelpersonen auf der Grundlage bestimmter Datenkategorien, die eine Ausrichtung auf schutzbedürftige Gruppen ermöglichen.
  • Wenn eine Plattform ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommt und dadurch Schäden entstehen, müssen Nutzerinnen und Nutzer digitaler Dienstleistungen bzw. Organisationen, die sie vertreten, die Möglichkeit haben, Schadensersatz zu verlangen.
  • Online-Plattformen sollen keine Techniken (sogenannte Dark Patterns) einsetzen dürfen, mit denen sie die Nutzerinnen täuschen oder ihr Verhalten beeinflussen („Nudging“).
  • Sehr große Online-Plattformen sollen im Hinblick auf Algorithmen, die das Ranking bestimmen, mehr Auswahl bieten. Unter den angebotenen Empfehlungssystemen muss mindestens eines sein, das nicht auf Profilerstellung beruht.+

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.

Der Dehoga Niedersachsen warnt vor massiven Schäden für das Gastgewerbe durch angekündigte Streiks im Nah- und Luftverkehr während der Hannover Messe. Verbandspräsident Breuckmann kritisiert den Zeitpunkt der Maßnahmen und fordert eine schnelle Einigung der Tarifparteien.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie von 1.000 Euro. Doch Unternehmensvertreter reagieren genervt.

Die NGG wirft dem DEHOGA Rheinland-Pfalz vor, Tarifverhandlungen einseitig für gescheitert erklärt zu haben. Beide Seiten stellen unterschiedliche Positionen zu Angebot und Forderungen dar.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie. Doch wie viele Arbeitnehmer sie am Ende bekommen, bleibt abzuwarten.