Digitales Bezahlen soll Pflicht werden: Bundesregierung plant neue Vorgaben für Gastronomie und Handel

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Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen künftig neben Bargeld auch mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat dazu Eckpunkte vorgelegt, die nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt werden. Die neuen Regeln sollen 2027 umgesetzt werden.

«Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten», heißt es in den Eckpunkten. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt.

Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, sollen die Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden können. Mindestens ein europäisches Verfahren müsse jedoch akzeptiert werden. Umsatzgrenzen oder zusätzliche Gebühren für Kunden sind nicht vorgesehen.

Bargeld wird weiter akzeptiert

Bargeld soll zugleich weiterhin akzeptiert werden. Ziel sei Wahlfreiheit für die Kunden. Ausnahmen von der Pflicht sind für nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine oder Wohltätigkeitsverbände vorgesehen. Zudem soll geprüft werden, ob Härtefallregelungen nötig sind.

Das Finanzministerium will den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen. Es begründet die Pläne auch mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Finanzkriminalität. Digitale Zahlungen würden dokumentiert und seien damit besser nachvollziehbar.

Schluss mit «Cash only» in der Gastro - Fragen & Antworten

Geschäfte und Restaurants sollen künftig zusätzlich zum Bargeld auch digitale Zahlung mit Karte oder Handy akzeptieren müssen. «Cash only»-Schilder sollen damit der Vergangenheit angehören. Ein entsprechendes Vorhaben hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg gebracht. Die Eckpunkte werden nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur gerade mit den anderen Ministerien abgestimmt.

Was gilt bisher?

Scheine und Münzen in Euro sind in Deutschland das gesetzliche Zahlungsmittel. Daraus ergibt sich eine Pflicht, Bargeld anzunehmen. Kartenzahlung müssen die Läden nicht akzeptieren. Vor allem kleinere Geschäfte, Spätis und Restaurants nehmen derzeit keine Kartenzahlung an.

Gleichzeitig gibt es aber auch immer mehr Cafés und Selbstbedienungskassen im Supermarkt, wo man nicht bar zahlen kann. Das ist möglich, wenn Händler und Kunde es vorher vereinbaren. Es hat sich eingebürgert, vor dem Kauf mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass nur Kartenzahlung akzeptiert wird. 

Was plant das Finanzministerium?

Ziel ist Wahlfreiheit: Der Kunde soll entscheiden können, ob er bar oder digital - also per Karte, Handy oder Uhr bezahlt. «Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten», heißt es in den Eckpunkten. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt. 

Die Pflicht soll für Handel, Gastronomie und Dienstleistungssektor gelten. Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, soll Sache des Inhabers sein. Erlaubt würden die «am Markt verfügbaren und gebräuchlichen digitalen Bezahlverfahren», heißt es in den Eckpunkten. Mindestens aber müsse ein europäisches Verfahren akzeptiert werden. 

Umsatzgrenzen oder Zusatzkosten soll es nicht geben. Man soll also den Kaffee oder den Schokoriegel genauso bargeldlos bezahlen können, wie einen größeren Einkauf oder den Friseurbesuch.

Gleichzeitig betont das Ministerium in den Eckpunkten: Bezahlen mit Bargeld soll auch weiterhin möglich sein, es gehe nur um zusätzliche Optionen.

Soll es Ausnahmen von der Pflicht geben?

Ja, die Pflicht soll nur für Unternehmen gelten. Nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände sollen auch weiter die Option haben, nur mit Bargeld zu arbeiten. Bei Dorffesten, Flohmärkten und ähnlichen Gelegenheiten packt man also besser weiter die Geldbörse ein. Außerdem will das Ministerium noch prüfen, ob Härtefallregelungen nötig sind.

Warum ist das geplant? 

Das Ministerium argumentiert, aktuell wollten viele mit Karte zahlen, das werde vor allem in kleineren Geschäften aber oft nicht oder erst ab einem bestimmten Betrag akzeptiert. 

Digitales Zahlen helfe auch bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und anderer Finanzkriminalität, da solche Zahlungen immer dokumentiert würden. 

Wie wird bisher bezahlt?

Im vergangenen Jahr haben die Menschen in Deutschland ihre täglichen Einkäufe etwas häufiger digital bezahlt als mit Bargeld. Laut Bundesbank waren 55 Prozent der Transaktionen bargeldlos, der Wert steigt. 

Am häufigsten kam dabei die Debitkarte (26 Prozent) zum Einsatz, meist die Girocard, die häufig noch EC-Karte genannt wird. Vor allem werden Karten bei höheren Summen genutzt. Das mobile Bezahlen mit Smartphone oder Smartwatch legte zu auf zehn Prozent. 

In 45 Prozent der Transaktionen griffen die Bürger zu Bargeld. Das gilt vor allem für ältere Menschen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, niedrigem Einkommen oder geringer digitaler Erfahrung.

Warum bieten manche Geschäfte keine Kartenzahlung an?

Das dürfte an den Kosten liegen. Sie müssen sich dafür nicht nur Lesegeräte anschaffen, sondern teils auch Transaktionsgebühren zahlen. Am günstigsten kommen Geschäfte laut einer Bundesbank-Analyse vom vergangenen Jahr weg, wenn die Kundschaft mit Schein und Münze zahlt oder die Girocard nutzt. Internationale Debitkarten (Visa/Mastercard) und Kreditkarten verursachen höhere Kosten.

Was passiert mit den Plänen des Finanzministeriums?

Zu den Eckpunkten können jetzt die anderen Ministerien Stellung nehmen. Bis ein Gesetzentwurf geschrieben wird, kann es noch einige Änderungen geben, genauso vor einem Beschluss im Bundestag.

Ziel des Finanzministeriums ist, dass der Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen und dann 2027 umgesetzt wird.


 

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