Diskussion um Mehrwertsteuersatz in Gastronomie und Hotellerie – DEHOGA zeigt sich kämpferisch

| Politik Politik

Mit Unverständnis und Entsetzen reagiert das Gastgewerbe auf die aus Teilen der FDP neu angestoßene Mehrwertsteuerdebatte.Laut einem "internen" Arbeitspapier einer Arbeitsgruppe der FDP-Fraktion, das in der Medienberichterstattung prominent aufgegriffen wurde, will die Fraktion offensichtlich Vorschläge für die Senkung der Einkommensteuer erarbeiten. Zur Finanzierung der Entlastung sollen demnach die Streichung von Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer und höhere indirekte Steuern vorgeschlagen werden.

Im Handelsblatt, das umfassend zum Thema berichtete, heißt es dazu unter anderem: „…Auch der Ökonom und frühere Wirtschaftsweise Lars Feld, der Finanzminister Lindner berät, verteidigt den Vorstoß der FDP-Fraktion. Es gehe nicht um die sieben Prozent auf Lebensmittel, sondern um die Steuersubventionen, etwa für die Gastronomie oder Hoteliers, erklärte er. ‚Ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf den Prüfstand zu stellen macht also Sinn, wenn es um die Durchforstung des Steuersystems im Hinblick auf verzerrende Subventionen geht‘, so Feld.

In diesen Punkten zeigen sich auch die Sozialdemokraten offen. ‚Die ermäßigten Sätze für Lebensmittel und Kultur sind für uns als SPD unantastbar‘, sagt Schrodi. Über die Ausnahmen für Gastronomie und Hotels könne man aber gern reden…“ Michael Schrodi ist der finanzpolitische Sprecher der SPD.

DEHOGA Präsident Guido Zöllick und Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges bekräftigten in Berlin, dass eine mögliche Nichtfortführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in Gastronomie und Hotellerie definitiv zur Unzeit komme und überhaupt nicht nachvollziehbar sei.

Auf DEHOGA-Nachfrage reagierte Wolfgang Kubicki, MdB, stellv. Vorsitzender der FDP, sofort und stellte zum „internen“ Papier klar: „Das ist nicht die Position der Fraktion. Wir waren damit noch gar nicht befasst. Das ist der Diskussionsentwurf eines Referenten eines Arbeitskreises – und es ist mir unerklärlich, wer dessen Veröffentlichung veranlasst hat, die schon gestern wieder korrigiert wurde.“

Auch der Parteivorsitzende und Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte sich erst vor wenigen Tagen in einem Interview klar anders positioniert (Tageskarte berichtete: https://www.tageskarte.io/politik/detail/finanzminister-lindner-unterstuetzt-weiter-unbefristet-reduzierte-mehrwertsteuer-auf-speisen.html):

„Ich halte angesichts der schwerwiegenden Einschränkungen, die das Gastgewerbe während der Corona-Pandemie hinnehmen musste, weiterhin für richtig, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen angewendet wird. Das hat mich auch bei der Entscheidung zur Verlängerung bis Ende 2023 geleitet. Ich fände auch die unbefristete Anwendbarkeit richtig. Es ist aber kein Geheimnis, dass sich manche Koalitionspartner damit schwertun.“

Der DEHOGA Bundesverband versichert in einem Schreiben an seine Mitglieder, dass er „mit all unseren guten Argumenten für die Fortführung der reduzierten Mehrwertsteuer in Gastronomie und Hotellerie kämpfen“ werde.

Der Verband ruft die Hoteliers und Gastronomen in den Ländern auf ihre Kontakte zu Politik und Medien vor Ort zu nutzen, um zu verdeutlichen „wie wichtig und richtig die reduzierte Mehrwertsteuer in Hotellerie und Gastronomie“ sei. Dazu stellte der DEHOGA ein Faktenpapier mit 15 zentralen Argumenten finden Sie hier verlinkt. Ebenfalls hält der Verband Europakartenfür die Gastronomie, für Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel und für die Hotellerie vor die zeigen sollen, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen und auf Speisen in der Gastronomie keine Ausnahme, sondern die Regel in Europa sei.

„Angesichts der aktuellen und vielfältigen Herausforderungen sowie aus Wettbewerbsgründen verbieten sich Steuererhöhungen. Und eine solche wäre das Auslaufen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie und Hotellerie“, führte der Verband abschließen aus.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».

Werden Arbeitnehmer in Deutschland zu oft krankgeschrieben? Ja, befand Kanzler Merz schon am Wochenende. Er bekam dafür auch Kritik zu hören. Doch er bleibt bei seiner Position.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, sagte der CDU-Chef.

Die Einführung des verpflichtenden staatlichen Tierwohllogos verzögert sich deutlich. Wie Union und SPD im Bundestag beschlossen haben, wird der Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 verschoben. Diese zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um das System grundlegend nachzubessern und bereits ab Mitte 2027 auch auf Restaurants, Kantinen und die allgemeine Gastronomie auszuweiten.