Dobrindt: Innerdeutsche Corona-Reisebeschränkungen derzeit überzogen

| Politik Politik

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat sich gegen einseitige Reisebeschränkungen angesichts steigender Corona-Infektionszahlen etwa in Berlin ausgesprochen. «Ich glaube, dass es überzogen ist, wenn wir in der jetzigen Phase, in der wir uns befinden, mit Reiseeinschränkungen arbeiten», sagte Dobrindt am Dienstag in Berlin. Er habe Verständnis dafür, dass man hier Lösungen finden wolle. «Aber sinnvoller wäre es, wenn wir uns da auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen könnten.»

Mit dem Thema müsse sehr sensibel umgegangen werden, forderte Dobrindt. Er könne verstehen, dass es Regionen in Deutschland gebe, die keine Infektionseinträge von außerhalb haben wollten. Der Eintrag an Infektionen, den es aus innerdeutschen Reisen gebe, sei aber nicht im Ansatz so ausgeprägt wie jener, den es durch die Reiserückkehrer etwa aus den Sommerferien gegeben habe. Auch in den nächsten Wochen werde das Thema, mit dem man sich beschäftigen müsse, vor allem der Reiseverkehr mit dem Ausland und dortigen Hotspots sein.

Es gebe theoretische Möglichkeiten, bei einem Hotspot in deutschen Städten oder Landkreisen Reisemöglichkeiten einzuschränken, sagte Dobrindt. Dies dürfe aber nicht zum Regelfall werden. Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen etwa in Berlin haben Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz Einreisebeschränkungen mit Quarantäneregeln und Pflichttests für Reisende aus innerdeutschen Hotspots festgelegt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.