Ende der Luca-App im Saarland

| Politik Politik

Die saarländische Landesregierung hat am Dienstag das Ende der Luca-App beschlossen. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) gab nach der Entscheidung im Kabinett bekannt, dass der Kooperationsvertrag mit der Betreiberfirma nicht mehr um ein weiteres Jahr verlängert werde.

Dafür ausschlaggebend seien neben dem Stimmungsbild aus den anderen Bundesländern auch die einstimmigen Stellungnahmen aller angehörten Beteiligten auf Landesebene gewesen - darunter der Landkreistag, der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und der PopRat Saarland als Interessenverband der Kultur- und Eventbranche.

Nach dem Ende der Luca-App am 31. März könne die Kontaktnachverfolgung im Saarland alternativ mit anderen Apps wie der Corona-Warn-App oder in Papierform sichergestellt werden. Die Corona-Warn-App des Bundes beispielsweise erkenne beim Einchecken zu einer Veranstaltung anonym per Bluetooth, ob man sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten habe. Sie warne anonymisiert Personen, die zu derselben Veranstaltung eingecheckt waren. Laut Bachmann erfolgt diese Warnung ohne Zutun der Gesundheitsämter oder Veranstalter. «Somit ist eine Funktionalität auch bei Überlastung der Gesundheitsämter gewährleistet.»

Im Saarland ist die Kontaktnachverfolgung im Covid-19-Maßnahmengesetz geregelt, das Mitte Januar auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion verlängert wurde. «Demnach haben Betreiber, Veranstalter oder sonstige Verantwortlichen weiterhin durch geeignete Maßnahmen die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung sicherzustellen», hieß es aus dem Ministerium. Die Gesundheitsämter seien berechtigt, die erhobenen Daten anzufordern. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.