Ende pauschaler Reisewarnung - Tui sichert sich weitere Staatshilfe

| Politik Politik

Kleiner Hoffnungsschimmer für die Reisebranche: Die pauschale Reisewarnung für fast alle gut 160 Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums wird am 30. September enden. Danach soll es nach einem Beschluss des Bundeskabinetts auf die Lage in den einzelnen Staaten zugeschnittene Bewertungen geben. An der Möglichkeit zu reisen, werde sich damit aber praktisch wohl wenig ändern, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes (AA) am Mittwoch. Wie hart die Corona-Krise die Branche trifft, zeigt das Beispiel Tui.

Der weltgrößte Reisekonzern machte am Mittwoch den Weg frei für eine weitere staatliche Milliarden-Hilfe zur Überbrückung des coronabedingten Geschäftseinbruchs. Um die Krise zu überstehen, hat sich Tui nun Staatshilfen im Umfang von drei Milliarden Euro gesichert. Ein im April gewährter Kredit der staatlichen Förderbank KfW über 1,8 Milliarden Euro soll um 1,05 Milliarden Euro aufgestockt werden. Überdies sollen 150 Millionen Euro über eine Wandelanleihe an Tui gehen, die der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes zeichnet. Tui fährt einen harten Sparkurs mit Stellenstreichungen und geringeren Investitionen.

Mit Blick auf die Reisewarnung sagte eine AA-Sprecherin: «Ab Oktober kehren wir zu einem individuellen System für jedes Land zurück.» Reisewarnungen für Länder mit Risikogebieten werde es weiter geben. Diese könnten auch aufgehoben werden, wenn es beispielsweise Quarantänebestimmungen gebe. Allerdings könne in einem solchen Fall dringend von Reisen abgeraten werden.

Der Reiseverband DRV bezeichnete die Entscheidung als «einen zaghaften Schritt in die richtige Richtung». Faktisch ändere sich für die Kunden und die Branche aber nur wenig. «Es bleibt die Ungewissheit, wann wieder gereist werden kann und wann Unternehmer und Beschäftigte wieder etwas für ihren Lebensunterhalt verdienen können», sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Auch nach dem 1. Oktober werde für fast alle Länder weiterhin eine Reisewarnung bestehen. Fiebig forderte, nur Orte und Landkreise, die den Grenzwert des Robert Koch-Instituts (RKI) überschritten, sollten künftig als Risikogebiet ausgewiesen und dann auch mit einer Reisewarnung belegt werden - der Rest einer Region eines Landes jedoch nicht. «Hier müssen den Ankündigungen der Bundesregierung jetzt auch zeitnah Taten folgen.»

Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), sprach ebenfalls von einem Schritt in die richtige Richtung. Sollte allerdings das Vorhaben von Bund und Ländern umgesetzt werden, dass von Oktober an alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten nicht mehr getestet würden, sondern in Quarantäne müssten, «hätte dies einen erneuten Lockdown des internationalen Reiseverkehrs zur Folge», warnte von Randow.

Eine Reisewarnung ist kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung haben. Allerdings hat sie auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Reisenden, Buchungen für Pauschalreisen kostenlos zu stornieren. Die Reisewarnung erfolgt unabhängig von der Einstufung von Ländern als Risikogebiet.

Am 17. März hatte Außenminister Heiko Maas (SPD) wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen eine beispiellose Maßnahme verkündet: Eine Warnung vor touristischen Reisen in alle rund 200 Länder der Welt. Erst im Juni - unmittelbar vor Beginn der Haupturlaubszeit - wurden die Länder der Europäischen Union, des grenzkontrollfreien Schengen-Raums sowie Großbritannien, Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstaat ausgenommen.

Aktuell gelten innerhalb Europas allerdings Reisewarnungen zum Beispiel für Spanien sowie Teile Frankreichs und Kroatiens. Die wurden am Mittwochabend vom Auswärtigen Amt noch einmal ausgeweitet. Betroffen sind nun etwa auch Genf, Prag, Dubrovnik oder die Insel Korsika.

Die Tourismusindustrie zählt mit zu den am härtesten von der Corona-Krise getroffenen Branchen. Der DRV fürchtet eine Pleitewelle. Laut einer Umfrage des Verbandes unter fast 650 Unternehmen sehen sich mehr als 60 Prozent der Reisebüros unmittelbar von der Insolvenz bedroht. Bei den Reiseveranstaltern sind es gut die Hälfte. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.