Entschädigung bei Quarantäne – welche Ansprüche Arbeitnehmer und Betriebe haben

| Politik Politik

Aufgrund der hohen Dynamik des Infektionsgeschehens infolge der Omikron-Variante kommt es auch im Gastgewerbe wieder häufiger vor, dass Beschäftigte (ohne arbeitsunfähig erkrankt zu sein) wegen einer Quarantäneanordnung nicht arbeiten dürfen.

Wenn dadurch ein Verdienstausfall eintritt, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch. Auch wenn ein Verdienstausfall eintritt, weil Corona-bedingt die Betreuung in Schule oder Kita ausfällt, gibt es eine Entschädigung. Hoteliers und Gastronomen zahlen ihren Arbeitnehmern die jeweilige Entschädigung aus und stellen anschließend einen Antrag auf Erstattung bei der Behörde. Deshalb müssen sie über die Voraussetzungen und Grenzen der Entschädigungsansprüche sowie über die Höhe der Entschädigung Bescheid wissen. Darauf weist der DEHOGA Bundesverband hin.

Das Bundesgesundheitsministerium hat seine FAQ zu den Entschädigungsansprüchen nach § 56 Infektionsschutzgesetz aktualisiert. Die FAQ finden Sie hier…

Klargestellt wird u.a., dass eine Entschädigung nicht gewährt wird, wenn Ungeimpfte in Quarantäne müssen und eine gesetzlich vorgeschriebene oder im gewöhnlichen Aufenthaltsort öffentlich empfohlene Impfung die Quarantäne hätte verhindern können.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.