Epidemiologen und Virologe uneins bei Großveranstaltungen

| Politik Politik

Der Leipziger Epidemiologe Markus Scholz rät angesichts steigender Infektionen in der Corona-Pandemie von einer Rückkehr zu Großveranstaltungen ab. «Die zweite Welle zeichnet sich deutlich ab, da wir nun über mehrere Wochen einen Anstieg der aktiven Infektionszahlen feststellen», sagte Scholz der Deutschen Presse-Agentur. «Ich sehe daher aktuell keinerlei Spielraum für weitere Lockerungen – auch und gerade nicht für Großveranstaltungen.»

Bereits sich abzeichnende Effekte durch Reiserückkehrer sind laut Scholz «stark beunruhigend.» Es müsse daher jetzt darum gehen, den Schulbetrieb zu normalisieren. «Wir sollten uns nun zunächst darauf konzentrieren, wie die Hygienekonzepte mit Lüften und Maskentragen in den Schulen funktionieren», sagte der Professor.

Bei Großveranstaltungen gebe es mehrere Risiken, die beachtet werden müssten. «Die Menschen gehen umher, holen sich Getränke, gehen auf die Toilette – da finden dann sehr viele Kontakte statt, die bei einer großen Personenanzahl kaum nachzuvollziehen sind», sagte Scholz. Auch die Hygienekonzepte, die etwa festgelegte Wege oder eine Maskenpflicht vorsähen, ließen sich bei großen Menschenansammlungen kaum durchsetzen.

Der Hamburger Virologe Jonas Schmidt-Chanasit hält eine Rückkehr dagegen grundsätzlich für möglich - etwa mit umfangreichen Testungen im Vorfeld. Wichtig sei es, die Zahl der Neuinfektionen in einer Region im Blick zu behalten. «Davon sollte dann abhängig sein, wie viele Menschen eine Veranstaltung besuchen können und auch wie lange. Ich würde daher für ein flexibles Modell plädieren, das sich an das Infektionsgeschehen in einer Region anpasst», sagte der Virologe.

Wissenschaftler der Uniklinik Halle wollen am 22. August mit einem Konzert-Experiment in Leipzig näher bestimmen, unter welchen Rahmenbedingungen Großveranstaltungen etwa in geschlossenen Räumen trotz der Corona-Pandemie möglich sein könnten. Bis zu 4000 Probanden sollen dazu an einem Pop-Konzert von Tim Bendzko teilnehmen. Sie und die Helfer müssen vor Studienbeginn einen Corona-Test durchführen und ein negatives Ergebnis mitbringen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.