EU-Finanzminister einigen sich auf Rettungspaket gegen Corona-Krise

| Politik Politik

Die EU-Finanzminister haben sich in der Corona-Krise auf milliardenschwere Hilfen für gefährdete Staaten, Firmen und Jobs geeinigt. Dies teilten Teilnehmer am späten Donnerstagabend auf Twitter mit. Der Kompromiss gelang erst nach zwei Verhandlungsrunden und heftigem Streit über die Bedingungen des Pakets im Umfang von rund 500 Milliarden Umfang. Das Streitthema Corona-Bonds wurde zunächst ausgeklammert.

«Heute ist ein großer Tag europäischer Solidarität und auch Stärke», sagte Scholz nach Ende der langwierigen Verhandlungen in Berlin. «Es geht um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, es geht um die Sicherheit von Arbeitsplätzen und es geht darum, dass viele Unternehmen in dieser Krise bestehen bleiben.»

Der französische Finanzminister Bruno Le Maire sprach auf Twitter von einem exzellenten Kompromiss. 500 Milliarden Euro stünden sofort bereit. Auch ein neuer Fonds zur Wiederbelebung der Wirtschaft werde kommen. Europa habe sich entschieden und zeige, dass es der Krise gewachsen sei.

Enthalten sind drei Elemente: vorsorgliche Kreditlinien des Eurorettungsschirms ESM von bis zu 240 Milliarden Euro, die besonders von der Pandemie betroffenen Staaten zugute kommen könnten; ein Garantiefonds für Unternehmenskredite der Europäischen Investitionsbank EIB, der 200 Milliarden Euro mobilisieren soll; und das von der EU-Kommission vorgeschlagene Kurzarbeiter-Programm namens «Sure» um Umfang von 100 Milliarden Euro.

Bis zuletzt umstritten waren die Bedingungen für den Zugang zu den ESM-Kreditlinien. Die Niederlande wollten ursprünglich scharfe Vorgaben, was Italien und andere Länder aber ablehnten. Als Kompromiss wurde nun vereinbart, dass die einzige Bedingung für den Zugang zu den Kreditlinien die Verpflichtung ist, dass das Geld direkt oder indirekt zur Finanzierung von Gesundheitskosten, Heilung und Vorsorge gegen Covid-19 verwendet wird.

Der ESM war 2012 auf dem Höhepunkt der Euroschuldenkrise gegründet worden. Gesichert durch Einlagen der Eurostaaten nimmt er Kredite am Kapitalmarkt auf und reicht sie unter bestimmten Auflagen an Staaten weiter, die selbst am Markt höhere Zinsen zahlen müssten oder keine Kredite mehr bekämen.

Nun einigten sich die Minister auch auf die Schaffung eines befristeten «Recovery Funds» zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung. Dieser soll die Solidarität der EU mit den in der Pandemie am meisten betroffenen Staaten zum Ausdruck bringen und den außerordentlich hohen Kosten der Krisenbewältigung Rechnung tragen. Details sollen aber erst noch geklärt werden, darunter die Finanzierungsquellen.

Einige Staaten wollen dafür Gemeinschaftsanleihen ausgeben, während andere - darunter Deutschland - solche Corona-Bonds ablehnen. Der Streit darüber wurde also letztlich vertagt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich am Donnerstag vor der entscheidenden Verhandlungsrunde hinter das Rettungspaket mit den drei Elementen ESM, EIB und «Sure» gestellt, Corona-Bonds aber nochmals eine Absage erteilt. Es gebe so viele andere Möglichkeiten, die nun dringend nötige Solidarität in Europa zu zeigen, sagte die CDU-Politikerin. Deutschland sei dazu bereit und verpflichtet.

Die drei Punkte aus dem Rettungspaket summierten sich auf viele Milliarden, sagte die Kanzlerin. Zusätzlich müsse es nach der Krise ein Konjunkturprogramm für Wirtschaft und Arbeitsplätze geben. «An dem wird sich Deutschland auch beteiligen», sagte sie. Auch die Beratungen über den EU-Etat stünden jetzt unter ganz anderen Vorzeichen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.