EU-Kommission billigt Corona-Hilfen für große Unternehmen

| Politik Politik

Die EU-Kommission hat den noch ausstehenden Teil der außerordentlichen Wirtschaftshilfen, die sogenannten November- und Dezemberhilfe Extra, genehmigt. Damit stehen die Förderbedingungen insbesondere für Unternehmen fest, die im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe Beträge von über vier Millionen Euro geltend machen wollen.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hatte sich bereits Donnerstag unmittelbar nach der Entscheidung der EU-Kommission wie folgt geäußert: „Ich begrüße die Entscheidung der EU-Kommission ausdrücklich. Damit sind außerordentliche Wirtschaftshilfen auch von über 4 Millionen Euro beihilferechtlich möglich. Das ist ein wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte und dringend notwendig, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten.“

Die Bedingungen im Überblick:

Beihilferechtliche Grundlage für die genehmigte Regelung ist eine europarechtliche Bestimmung zum Schadensausgleich. Die Europäische Kommission legt diese Bestimmung sehr restriktiv aus, sodass Beihilfen hiernach nur für solche Schäden gewährt werden dürfen, die unmittelbar auf staatliche Lockdown-Maßnahmen zurückgehen. Umso erfreulicher ist es, dass nach intensiven Verhandlungen mit der Kommission nunmehr eine Einigung erzielt werden konnte und die Kommission die beihilferechtliche Freigabe auch für Förderungen von über vier Millionen Euro pro Unternehmen erteilt hat.

Bislang hätten Unternehmen für Beihilfen von über vier  Millionen Euro pro Unternehmen eine sogenannte Einzelnotizifierung vornehmen müssen. Dieses sehr aufwändige Verfahren einer Einzelnotifizierung ist nach der Beihilfeentscheidung bei staatlichen Leistungen auch von über 4 Millionen Euro nicht mehr erforderlich. 

Das EU-Beihilferecht macht es aber erforderlich, dass die Beihilfen nur bewilligt werden dürfen, soweit die Unternehmen im Einzelnen einen Schaden nachgewiesen haben. Hierzu ist im Nachgang der vorläufigen Beihilfengewährung auch eine sorgfältige Prüfung im Rahmen der Schlussabrechnung notwendig, mit der sichergestellt wird, dass keine Überförderung erfolgt.

Die Antragstellung für die November-/Dezemberhilfe Extra, die wie die November- und Dezemberhilfe einen Ersatz von bis zu 75 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahreszeitraum vorsieht, wird voraussichtlich im Februar über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) möglich sein. Der Antrag wird über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen.

Wie der DEHOGA berichtet, bestehe außerdem Hoffnung zu der geforderten Heraufsetzung der Höchstgrenzen bei Kleinbeihilfe auf fünf Millionen Euro (derzeit 800.000 und 200.000 Euro de-minimis Beihilfe) und Fixkostenhilfe auf zehn bis 15 Millionen Euro (derzeit drei Millionen Euro). Die Ministerien würden mit Hochdruck daran arbeiten, so dass eventuell noch im Januar eine Entscheidung der EU-Kommission getroffen werden könne.

Zuvor hatte die EU-Kommission die deutsche «Novemberhilfen» im Umfang von zwölf Milliarden Euro bereits genehmigt. Die Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise sei mit den EU-Regeln vereinbar, erklärte Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager am Donnerstagabend in Brüssel. 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».

Werden Arbeitnehmer in Deutschland zu oft krankgeschrieben? Ja, befand Kanzler Merz schon am Wochenende. Er bekam dafür auch Kritik zu hören. Doch er bleibt bei seiner Position.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, sagte der CDU-Chef.

Die Einführung des verpflichtenden staatlichen Tierwohllogos verzögert sich deutlich. Wie Union und SPD im Bundestag beschlossen haben, wird der Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 verschoben. Diese zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um das System grundlegend nachzubessern und bereits ab Mitte 2027 auch auf Restaurants, Kantinen und die allgemeine Gastronomie auszuweiten.

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.