EU-Kommission für Verlängerung des Einreisestopps in EU bis 15. Mai

| Politik Politik

Der weitgehende Einreisestopp in die Europäische Union soll nach Ansicht der EU-Kommission bis zum 15. Mai verlängert werden. Das schlug die Brüsseler Behörde am Mittwoch vor. Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatten sich Mitte März alle EU-Staaten außer Irland sowie die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island darauf geeinigt, alle nicht zwingend notwendigen Reisen in die EU zunächst für 30 Tage einzuschränken.

Damit waren sie einem Vorschlag von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen gefolgt. Die Regel sieht Ausnahmen etwa für Ärzte, Pflegekräfte, Diplomaten und Heimkehrer vor. Die Entscheidung über solche Einreisebeschränkungen kann jedes Land für sich treffen.

Das Bundesinnenministerium reagierte positiv. «Derzeit sind Lockerungen im Grenzregime noch nicht vertretbar», sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. «Deshalb halten wir den Vorschlag der Kommission für richtig.»

Die EU-Kommission schrieb in einer Mitteilung, die Erfahrung habe gezeigt, dass die Maßnahme mehr als 30 Tage brauche, um wirksam zu sein. Die Behörde rief die Staaten zu einem abgestimmten Vorgehen bei der Verlängerung auf. Maßnahmen an den Außengrenzen seien nur dann effektiv, wenn sie einheitlich seien.

Deutschland setzt die Regel seit dem Abend des 17. März um. Ausnahmen gibt es dem Bundesinnenministerium zufolge für Drittstaatangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat. Wer einen dringenden Einreisegrund hat - beispielsweise eine Beerdigung oder einen Gerichtstermin - muss dafür die entsprechenden Nachweise mitführen. Staatsangehörigen von EU-Staaten und ihren Angehörigen wird die Durchreise durch Deutschland gestattet. Das gilt auch für Bürger aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Von der Leyen hatte den Einreisestopp auch in der Hoffnung vorgeschlagen, die in der Corona-Krise eingeführten Kontrollen an den Binnengrenzen würden daraufhin gelockert. Dies ist seitdem allerdings nicht geschehen. Deutschland und etliche andere Länder im eigentlich kontrollfreien Schengenraum kontrollieren ihre Grenzen seit Wochen oder schlossen sie weitgehend. Dies führte teils zu kilometerlangen Staus an den Grenzübergängen. Lastwagen mussten stundenlang warten, die Lieferketten im europäischen Binnenmarkt waren unterbrochen.


Notizblock

Internet

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.