EU-Streitschlichtungsplattform eingestellt: Neue Pflichten auch für Gastronomie und Hotellerie

| Politik Politik

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft insbesondere Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Was ändert sich konkret?

Bisher waren Unternehmen, die Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern abschließen, gesetzlich verpflichtet, einen Link zur OS-Plattform auf ihrer Website, in E-Mail-Signaturen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzufügen. Diese Pflicht ist nun hinfällig. Das bedeutet, dass weder Verbraucher noch Unternehmen die Möglichkeit haben, ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren über diese EU-Plattform einzuleiten.

Beispiele für die bisherige Informationspflicht, wie sie oft im Impressum zu finden war, waren Formulierungen wie:

  • "Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform") zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr/."

  • "Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die OS-Plattform finden Sie hier: https://consumer-redress.ec.europa.eu/site-relocation_en."

Handlungsbedarf für Betriebe

Betriebe müssen jetzt sicherstellen, dass alle Hinweise und Verlinkungen zur OS-Plattform aus ihren Kommunikationsmaterialien entfernt werden. Dies betrifft vor allem die Website, E-Mail-Signaturen sowie die AGB

Wichtige Unterscheidung: Die nationale Verbraucherstreitbeilegung bleibt

Die Abschaffung der OS-Plattform hat keine Auswirkungen auf die Informationspflichten zur nationalen Verbraucherstreitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), die weiterhin bestehen bleiben. Die Informationen über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem nationalen Streitbeilegungsverfahren, die oft gemeinsam mit dem Hinweis auf die OS-Plattform aufgeführt wurden, sind daher beizubehalten.

Prüfen von Unterlassungserklärungen

Unternehmen, die in der Vergangenheit wegen fehlender oder fehlerhafter Hinweise auf die OS-Plattform abgemahnt wurden, sollten ihre abgegebenen Unterlassungserklärungen prüfen. Wurde die Erklärung unter einer auflösenden Bedingung (Änderung der Rechtslage) abgegeben, verliert sie ihre Gültigkeit. Liegt kein solcher Vorbehalt vor, muss der Unterlassungsvertrag aktiv gekündigt werden, um rechtliche Folgen zu vermeiden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Weniger Werbung für Ungesundes: Vor allem Kinder sollen dadurch geschützt werden. Die britische Regierung erhofft sich langfristig Milliardeneinsparungen im Gesundheitssektor.

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden.