EU-Verpackungsverordnung besiegelt Ende von Mini-Kosmetik in Hotels

| Politik Politik

Die gewohnten kleinen Fläschchen mit Shampoo, Duschgel und Bodylotion in Hotelbadezimmern werden bis zum Ende des Jahrzehnts aus den Zimmern verschwinden. Grund hierfür ist die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR), die den Einsatz bestimmter Einwegverpackungen im Beherbergungssektor untersagt. Die Verordnung (EU) 2025/40 ist bereits seit Februar 2025 in Kraft und zielt darauf ab, das Abfallaufkommen innerhalb der Europäischen Union drastisch zu reduzieren sowie die Wiederverwendung zu fördern.

Verbindliche Verbote für das Gastgewerbe ab 2030

Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Beherbergungsstätten keine Kosmetik-, Hygiene- und Toilettenprodukte mehr in Einwegverpackungen bereitstellen, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind. Davon betroffen sind neben den klassischen Mini-Shampoos auch Zahnputzsets, Rasierzubehör oder Pflegelotionen in kleinen Kunststoffflaschen oder Tütchen. Die Regelung konzentriert sich auf Verpackungen, die speziell für die Nutzung im Beherbergungssektor konzipiert und in Verkehr gebracht werden.

Bis Februar 2027 soll die EU-Kommission detaillierte Leitlinien und Beispiele vorlegen, um genau zu definieren, welche Produkte unter das Verbot fallen und ob es Ausnahmen geben wird. Diese Handreichung soll Hotels und Zulieferern die notwendige Planungssicherheit vor dem Stichtag im Jahr 2030 geben.

Fokus auf nachfüllbare Spendersysteme

Das Verbot richtet sich nicht gegen die Hygieneprodukte selbst, sondern gegen deren kurzlebige Verpackung. "Die Betreiber werden dann sicher andere Möglichkeiten finden, wie beispielsweise nachfüllbare Spender, um den Besuchern […] Shampoos zur Verfügung zu stellen", erklärt Natalie Brandenburg, Geschäftsführerin beim Deutschen Verpackungsinstitut e. V.

Viele Hotelketten haben diesen Schritt bereits vollzogen und setzen auf fest installierte Spendersysteme aus Materialien wie Edelstahl, Glas oder Kunststoff. Diese Systeme sind im Vergleich zu den kleinen Portionsverpackungen nicht nur abfallärmer, sondern in der Anschaffung meist auch kosteneffizienter als die klassischen Gastgeschenke.

Unterscheidung zwischen Hotelbedarf und Einzelhandel

Für Reisende bedeutet die neue Verordnung keine generelle Verpflichtung zur Selbstversorgung. Während die Ausstattung im Hotelzimmer reglementiert wird, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel nach aktuellem Stand der Auslegung unberührt. Laut Brandenburg werden kleine Shampoo-Flaschen oder Cremetuben in Drogerien und Supermärkten weiterhin erhältlich sein. Da der Gesetzestext explizit auf die Nutzung im Beherbergungssektor abstellt, sehen Juristen und Branchenverbände die private Reiseausrüstung nicht im Fokus der Verbotsmaßnahmen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.