EuGH entscheidet über Verantwortung von Websites beim «Like»-Button

| Politik Politik

Auf Nutzer von Webseiten mit eingebundenem «Like»-Button von Facebook könnte ein weiterer Einwilligungs-Klick zukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Montag, ob Betreiber von Internetseiten für die Datenverarbeitung mitverantwortlich sind, wenn sie den «Gefällt mir»-Knopf des Online-Netzwerks einbinden.

Folgen die Richter dem Antrag des EuGH-Generalanwalts, lautet die Antwort auf diese Frage «Ja» - aber nur in einer sehr eingeschränkten Form. Denn es soll nur um die Vorgänge gehen, bei denen der Webseiten-Anbieter tatsächlich zur Entscheidung über Mittel und Zweck der Datenverarbeitung beiträgt. Die Einwilligung der Nutzer dazu muss aber eingeholt werden, bevor die Daten erhoben und übermittelt werden - im Fall des «Like»-Buttons also im Prinzip schon beim Aufruf der Seite.

Der «Like»-Button überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse sowie die Webbrowser-Kennung, auch ohne dass der Knopf angeklickt wurde oder der Nutzer einen Facebook-Account hat.

Die Richter in Luxemburg befassen sich mit dem «Like»-Button wegen eines Streits zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Mode-Online-Händer Fashion ID der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale hatte argumentiert, die Verwendung des «Gefällt mir»-Buttons verstoße gegen Datenschutzrecht - und reichte eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID ein.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bat den EuGH um die Auslegung mehrerer Datenschutz-Bestimmungen. Als Folge haben deutsche Verbraucherverbände auch gute Aussichten, ihr Klagerecht in Datenschutz-Fragen auf europäischer Ebene bestätigt zu bekommen. Denn der EuGH-Generalanwalt stellte in seinem Schlussantrag vom vergangenen Dezember fest, dass die neue europäische Datenschutz-Richtlinie einer entsprechenden nationalen Regelung nicht entgegenstehe. Der EuGH ist nicht an seine Einschätzungen gebunden, folgt ihnen aber in den meisten Fällen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.