EuGH entscheidet über Zukunft von Mindestlohnrichtlinie

| Politik Politik

Der Europäische Gerichtshof urteilt an diesem Dienstag (9.00 Uhr) über eine Klage gegen die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne. Die Richter der Großen Kammer müssen entscheiden, ob das 2022 per Mehrheitsentscheidung beschlossene Regelwerk mit den europäischen Verträgen im Einklang steht. Dänemark ficht das mit Unterstützung von Schweden an und hatte deswegen Anfang 2023 Klage eingereicht.

Das Land argumentiert, dass der EU-Gesetzgeber mit dem Erlass der Richtlinie seine Kompetenzen überschritten habe. Es bezieht sich dabei auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Mit diesem werden unter anderem Richtlinien für Arbeitsbedingungen möglich gemacht, nicht aber für das Arbeitsentgelt.

Sollte die Mindestlohnrichtlinie gekippt werden, würde in Deutschland die Diskussion darüber hinfällig werden, ob die bereits seit elf Jahren geltenden nationalen Regelungen an EU-Recht angepasst werden müssen. In diesem Zusammenhang gibt es beispielsweise seit längerem die Forderung, den Mindestlohn auf Grundlage eines in der EU-Richtlinie erwähnten Referenzwertes festzulegen. Dies würde es erfordern, dass Arbeitgeber mindestens 60 Prozent des mittleren Bruttolohns in Deutschland zahlen. Der mittlere Bruttolohn ist dabei der Lohn, bei dem 50 Prozent der Beschäftigten mehr und 50 Prozent weniger verdienen.

Die Bundesregierung hatte jüngst beschlossen, dass der derzeitige Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde steigt. Bei Verwendung des mittleren Lohns hätte er allerdings nach Gewerkschaftsangaben eigentlich auf mehr als 15 Euro angehoben werden müssen.

Nach der Richtlinie müsste Deutschland zudem einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorlegen, weil in der Bundesrepublik zuletzt nur rund 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem per Tarifvertrag geregelten Beschäftigungsverhältnis waren. Nicht nötig ist ein Aktionsplan laut Richtlinie nur dann, wenn die tarifvertragliche Abdeckung bei 80 Prozent oder höher liegt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.

Der Dehoga Niedersachsen warnt vor massiven Schäden für das Gastgewerbe durch angekündigte Streiks im Nah- und Luftverkehr während der Hannover Messe. Verbandspräsident Breuckmann kritisiert den Zeitpunkt der Maßnahmen und fordert eine schnelle Einigung der Tarifparteien.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie von 1.000 Euro. Doch Unternehmensvertreter reagieren genervt.

Die NGG wirft dem DEHOGA Rheinland-Pfalz vor, Tarifverhandlungen einseitig für gescheitert erklärt zu haben. Beide Seiten stellen unterschiedliche Positionen zu Angebot und Forderungen dar.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie. Doch wie viele Arbeitnehmer sie am Ende bekommen, bleibt abzuwarten.