Existenzangst: DEHOGA fordert schnelle Auszahlung des Kurzarbeitergeldes 

| Politik Politik

Pachten, Personalkosten, Energie- und Verwaltungskosten stehen für die Hotels und Restaurants auch im November zur Zahlung an. Das Kurzarbeitergeld wird bekanntermaßen erst später erstattet. „Aufgrund von Beherbergungsverboten und Sperrzeiten-Regelungen im Oktober sowie der seit 2. November bestehenden Schließung unserer Betriebe sind die Liquiditätsengpässe akut“, beklagte kürzlich DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Auch der DEHOGA Nordrhein sieht die fehlende Liquidität als großes Problem der Branche. Um den Druck zu erhöhen, hat sich Verband nun direkt an die Arbeitsagenturen gewandt mit der Bitte, das Gastgewerbe bei der Bearbeitung und der Auszahlung von Kurzarbeitergeld vorrangig und sehr zeitnah zu behandeln. 

So seien seit Anfang November keinerlei Einnahmen mehr zu verzeichnen. Die Einnahmen aus dem teilweise angebotenen „Außer-Haus-Verkauf“ seien zu vernachlässigen, so der DEHOGA Nordrhein in seinem Schreiben. Auch die Beherbergungsbetriebe stünden leer und hätten damit keine Einnahmen, auch wenn diese nicht offiziell geschlossen seien

Zwar habe die Bundesregierung die sogenannten Novemberhilfen angekündigt. Diese könnten jedoch erst ab Ende nächster Woche und dann auch nur in Form einer Abschlagszahlung beantragt werden. Dieser Betrag komme nicht nur zu spät, er sei zudem nur ein Tropfen auf den heißen Stein und helfe nur Kleinstbetrieben.

Wie der Verband weiter schreibt, sei die Liquidität in den Unternehmen nahezu erschöpft. Die Umsatzverluste des ersten Lockdowns hätten bislang nicht kompensiert werden können. Zudem sei das Kurzarbeitergeld aus dem September zum Teil noch nicht bei den Betrieben angekommen. 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.