Faeser und Heil wollen Arbeitnehmer besser vor Überwachung schützen

| Politik Politik

Die Überwachung von Beschäftigten und die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten soll in Zukunft stärker reglementiert werden. Das geht aus einer Liste mit Vorschlägen für einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz hervor, der bis zum Herbst vorliegen soll.

In dem vom Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium erarbeiteten Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die nach geltendem Recht in Ausnahmefällen möglichen verdeckten Überwachungsmaßnahmen eines Arbeitgebers sollten künftig nur noch dann erlaubt sein, «wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären».

Für die offene Videoüberwachung sowie für die Ortung von Beschäftigten sollen Bedingungen vorgegeben werden, die sicherstellen, dass es für die Beschäftigten auch Orte und Zeiten gibt, wo sie nicht vom Arbeitgeber beobachtet werden. Aktuell gilt das grundsätzliche Überwachungsverbot lediglich für Räume wie Toiletten und Umkleiden.

Zwar bedarf die Kameraüberwachung in der Regel des Einverständnisses der Mitarbeiter. Allerdings fällt es Beschäftigten, vor allem wenn sie in der Bewerbungsphase oder neu in einem Unternehmen sind, oft schwer, den Wunsch des Arbeitgebers nach Überwachung oder der Verarbeitung von Daten abzulehnen. Das kann auch die Nutzung von Fotos für das Intranet oder die Website der Firma betreffen. Arbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser überlegen daher, die Anforderungen an die Freiwilligkeit der Einwilligung konkreter fassen als bisher.

Genauer geregelt werden soll wohl außerdem, welche Fragen im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt sind und welche Tests im Auswahlverfahren durchgeführt werden dürfen. Völlig offen lässt die Ideensammlung der zwei SPD-Minister dagegen noch, ob es zusätzliche Regelungen zum Schutz privater Daten bei der dienstlichen Nutzung privater Handys und Laptops geben soll. Ob es hierzu noch weiterer Maßgaben bedarf, soll dem Papier zufolge erst noch geprüft werden.

Zu den Vorschlägen soll es dem Vernehmen nach noch in diesem Monat Gespräche mit Verbänden, Betriebsräten und anderen relevanten Akteuren geben. Die Grünen hatten bereits 2011 - damals in der Opposition - einen Entwurf für ein «Gesetz zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen» vorgelegt.

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte im Februar der Amazon Logistik Winsen GmbH die permanente Datenerfassung bei Mitarbeitertätigkeiten erlaubt. Die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen hatte im Oktober 2020 das ununterbrochene Erheben von Mitarbeiterdaten per Scanner untersagt, dagegen hatte das Unternehmen geklagt. Das Gericht ließ die Berufung zu.

Das Urteil zeige, dass ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz überfällig sei, sagte Anja Piel, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes. Die Gewerkschafterin mahnte zur Eile und sagte: «Arbeitgeber können jeden Tastenanschlag und jede besuchte Website, jede Aktivität in sozialen Netzwerken nachvollziehen. Es gibt derzeit kein Gesetz, das das verbietet».


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.