Familienunternehmer kritisieren CDU-Steuervorschläge

| Politik Politik

Der Verband der Familienunternehmer hat Steuervorschläge aus der CDU kritisiert. Der Präsident der Familienunternehmer, Reinhold von Eben-Worlée, warnte am Donnerstag bei einer Tagung in Berlin vor einem «steuerpolitischer Blindflug». Eben-Worlée sagte: «Das Ganze hat von vorne bis hinten einen kranken Fuß und schadet den Unternehmen, falls es kommen sollte.» Die Pläne würden für die Unternehmer eine kräftige Steuererhöhung bedeuten.

Im ersten Entwurf eines Arbeitspapiers einer Fachkommission der CDU zur Erarbeitung eines neuen Grundsatzprogramms wird eine Steuerreform gefordert. So heißt es in dem Papier, zu einem leistungsgerechten Steuersystem gehöre eine faire Besteuerung von Erbschaften. Das bestehende System der Erbschaftsteuer sei zu kompliziert, bürokratisch und anfällig für missbräuchliche Steuergestaltung. Vorgeschlagen wird ein einheitlicher niedriger Erbschaftsteuersatz von zehn Prozent auf das gesamte übertragende Vermögen unter der Berücksichtigung von persönlichen Freibeträgen, der für alle Erbschaften gleichermaßen gelte.

Weiter heißt es in dem Papier, die Steuerbelastung sowohl für Kapital- wie für Personengesellschaften für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, solle auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von maximal 25 Prozent gedeckelt werden. Zudem solle die «hart arbeitende Mitte» entlastet werden und dazu der Einkommensteuertarif spürbar abgeflacht werden. Im Gegenzug könne kann der Steuersatz für Spitzenverdiener für besonders hohe Einkommen steigen.

Eben-Worlée kritisierte vor allem die Vorschläge zur Erbschaftsteuer. Bei einer Umsetzung der Pläne stünde die Nachfolge in Familienunternehmen «auf der Kippe». Er forderte außerdem die Bundesregierung zu einem Abbau von Bürokratie auf. «Wir leiden unter einer nie da gewesenen Bürokratieflut.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.