Finanzminister Scholz: Mehrwertsteuer-Absenkung wird nicht verlängert

| Politik Politik

Die in der Regierungskoalition verabredete Absenkung der Mehrwertsteuer bleibt nach den Worten von Finanzminister Olaf Scholz auf sechs Monate befristet. Eine Verlängerung sei nicht geplant. «Wir haben uns alle in die Hand versprochen, dass wir das nicht tun werden», sagte der SPD-Politiker dem «Handelsblatt». «Da war auch der bayerische Ministerpräsident dabei. Ich halte ihn für einen Mann, der sich an sein Wort hält.» Söder hatte zuvor gesagt, die Absenkung könne notfalls auch über das Jahresende hinaus verlängert werden.

Dazu sagte Scholz, die Senkung der Mehrwertsteuer sei gerade deshalb effektiv, weil sie befristet ist. «Sonst hat das keinen ökonomischen Effekt.»

In der zweiten Jahreshälfte soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden - dieser gilt für Waren des täglichen Bedarfs, etwa für Lebensmittel.

Scholz geht nach eigenen Worten davon aus, dass die Absenkung bei den Verbrauchern ankommt. «Ich kann das den Unternehmen auch nur dringend raten, denn sie stehen unter kritischer Beobachtung der Öffentlichkeit.»

Nachdem Union und SPD sich in Marathon-Verhandlungen unter anderem auf eine Absenkung der Mehrwertsteuer, einen Familienbonus und Entlastung bei den Strompreisen geeinigt hatten, überwogen am Donnerstag die positiven Reaktionen, etwa von Arbeitgebern, Ökonomen und auch Umweltschützern. Aus der Opposition kam aber auch viel Kritik: Die Maßnahmen seien insgesamt zu teuer und wenig zielgenau.

Scholz sieht in dem Konjunkturpaket und der Unterstützung für den EU-Wiederaufbaufonds eine grundsätzliche Neuausrichtung der deutschen Fiskalpolitik. «Wir sitzen nicht mehr als schlecht gelaunter Kommentator an der Seitenlinie und vergeben Noten, sondern helfen als ökonomisch starkes Land, Europa besser aufzustellen», sagte Scholz dem «Handelsblatt». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.