Flutkatastrophe: Bund und Länder wollen 30 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds

| Politik Politik

Die Schäden der Flutkatastrophe sind riesig, die Kosten immens - das Geld dafür soll aus einem Wiederaufbaufonds kommen. Bund und Länder beschlossen am Dienstag, diesen großen Topf mit 30 Milliarden Euro auszustatten. Der Fonds «Aufbauhilfe 2021» soll als Sondervermögen des Bundes eingerichtet werden.

Für den Wiederaufbau in den betroffenen Ländern werden allein 28 Milliarden Euro veranschlagt. Sie sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. «Das ist ein Zeichen gesamtstaatlicher Solidarität», sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen.

Die Länder bekommen dabei 30 Jahre Zeit, ihren Anteil abzubezahlen. Bei den übrigen zwei Milliarden handelt es sich um Schäden an Bundeseinrichtungen, die auch nur der Bund zahlt, also etwa zerstörte Bahnbrücken, Schienenwege oder Autobahnen.

Deutschland und insbesondere die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen seien in einer bisher nicht gekannten Art und Weise von den Folgen eines Hochwassers erfasst worden, sagte Merkel. Sie lobte die Solidarität der Bevölkerung: «Wir sind unendlich dankbar, (...) dass eine so umfassende Hilfsbereitschaft aus dem ehrenamtlichen und privaten Bereich stattgefunden hat, dass sehr, sehr viele freiwillige Helfer auch heute noch tätig sind.»

Für das schwer zerstörte und traumatisierte Ahrtal im Norden von Rheinland-Pfalz ist die Einigung eine wichtige Nachricht. Laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) werden die Schäden hier und in den weiteren Hochwasserregionen des Landes im Raum Trier und in der Eifel auf insgesamt 15 Milliarden Euro geschätzt. Der Wiederaufbau vor allem im Ahrtal dürfte sich Jahre hinziehen. In Nordrhein-Westfalen belaufen sich die Schäden durch das Unwetter laut Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nach ersten Schätzungen auf mehr als 13 Milliarden Euro.

Laschet betonte nach den Beratungen, dass mit dem Wiederaufbau in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten jetzt schnell begonnen werden könne. «Und wer mit dem Wiederaufbau anfängt, braucht nicht auf einen Bewilligungsbescheid warten, braucht nicht darauf zu warten, dass die Gesetze beschlossen werden, sondern mit der heutigen Konferenz ist diese Zusage auch noch einmal bestätigt worden», unterstrich der NRW-Regierungschef und Unions-Kanzlerkandidat.

«Häuser und Städte werden wieder aufgebaut», sagte Laschet. «Und wir werden dafür sorgen, dass sich die Betroffenen in ihrer Heimat eine neue Existenz schaffen können. Und jeder Einzelne wird beim Wiederaufbau, beim Neuanfang auf die Solidarität der Gemeinschaft setzen können», bekräftige Laschet.

Ein Sprecher der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei in Mainz begrüßte die Einigung. «Jedem Land ist klar, dass es Katastrophen geben kann, die die Leistungsfähigkeit eines Landes überfordern kann», sagt der Sprecher. Rheinland-Pfalz habe einst auch in den Aufbaufonds nach der Flut 2013 in anderen Bundesländern gezahlt.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bewertete die Einigung ebenfalls positiv, mahnt aber auch schon eine möglicherweise nötige Aufstockung an: «Da die Infrastruktur komplett zerstört ist, Straßen, Wege, Plätze, Kindergärten, Schulen, Verwaltungsgebäude und Versorgungsnetze weitgehend neu und zumindest teilweise auch an neuer Stelle errichtet werden müssen, kann die Dimension die bisherigen Schätzungen deutlich übersteigen.»

Auch der Städte- und Gemeindebund NRW äußerte sich positiv: «Dass Bund und Länder so schnell einen Hilfsfonds auf den Weg bringen, macht den betroffenen Kommunen Mut», sagt Hauptgeschäftsführer Christof Sommer. «Der Wiederaufbau der Ortsteile und der Infrastruktur wird Jahre dauern und die Anpassung an den Klimawandel wird noch zusätzliche Anstrengungen erfordern.» Umso mehr seien die Kommunen auf unkomplizierte Verfahren beim Planen und beim Bezug der Hilfsgelder angewiesen.

Der nationale Aufbauhilfe-Fonds wird als sogenanntes Sondervermögen des Bundes eingerichtet. Sondervermögen des Bundes sind abgesonderte Teile des Bundesvermögens. Sie sind ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes bestimmt. Sie werden vom sonstigen Bundesvermögen getrennt verwaltet. Ein Beispiel ist das Sondervermögen «Energie- und Klimafonds». Dieser ermöglicht laut Gesetz zusätzliche Ausgaben zur Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung sowie zum Klimaschutz. Die Ausgaben von Sondervermögen sind häufig über mehrere Jahre veranschlagt. Verfassungsrechtlich sind Sondervermögen des Bundes in Artikel 110 des Grundgesetzes verankert.

Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Der Bund geht dabei quasi in Vorleistung. Die Länder bekommen 30 Jahre Zeit, ihren Anteil abzubezahlen. Dies soll über die Umsatzsteuer geschehen, indem der jährliche Anteil der Länder an der Umsatzsteuer 30 Jahre lang entsprechend gekürzt wird.

Für den Aufbaufonds ist ein Bundesgesetz geplant. Laut Merkel ist für kommenden Mittwoch ein Kabinettsbeschluss geplant. Der Bundestag werde dieses voraussichtlich in einer Sondersitzung in der Woche darauf in erster Lesung beraten. Laut Laschet ist diese Sitzung für den 25. August geplant. Die Verabschiedung könnte dann in der für den 7. September vorgesehenen Sitzung erfolgen. Der Bundesrat muss den Fonds billigen. Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) sagte, es sei sehr schnell klar gewesen, dass man gemeinsam finanziell helfen wolle. Es handele sich um eine Kraftanstrengung für die Länder, «aber um eine nötige und unstrittig geleistete Kraftanstrengung».

Der Aufbaufonds soll sich nach dpa-Informationen technisch an dem Fonds nach der Flut 2013 orientieren. Der Fonds finanzierte Hilfen zur Reparatur von Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur. Mittel flossen an geschädigte Privathaushalte und Unternehmen, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen abgedeckt waren.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.