Fragen und Antworten: DEHOGA-FAQ zur Arbeitskräfte-Einwanderung

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Heute berät und entscheidet das Bundeskabinett über die geplante Reform der Fach- und Arbeitskräftezuwanderung. Das Vorhaben stellt aus Sicht des DEHOGA einen wichtigen und überfälligen Schritt in die richtige Richtung dar.

Zwar würde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf längst nicht alle Erwartungen des Gastgewerbes an eine vorausschauende und wachstumsorientierte Einwanderungspolitik erfüllt, sagt der DEHOGA, es ergäben sich aber für engagierte Hoteliers und Gastronomie neue, zusätzliche Möglichkeiten, die benötigten Fach- und teilweise auch Arbeitskräfte aus Drittstaaten einzustellen.

"Bis zu einem funktionierenden Auslands-Recruiting ist noch ein weiter Weg. Der DEHOGA kämpft politisch dafür, dass dieser Weg konsequent beschritten wird: Mit arbeitsmarktorientierten Gesetzen, aber auch mit funktionierenden Behörden und unbürokratischen Visaverfahren, guten Deutschkursen und professioneller Arbeitsvermittlung, Willkommenskultur und Integration", so der DEHOGA.

Hoteliers und Gastronomen haben derzeit viele Fragen, was ihren Betrieben die geplante Reform konkret bringt. In einem umfangreichen FAQ-Katalog greift der DEHOGA diese Fragen auf und gibt klare Antworten. Wie hilft die Reform bei der Gewinnung von Hilfskräften für die Saison? Was muss ich als Betrieb beachten, wenn ich einen Bewerber mit einer sog. Chancenkarte beschäftigen will? Welchen Vorteil bietet mir als Betrieb die neue Anerkennungspartnerschaft? Unter welchen Voraussetzungen dürfen zukünftig ausländische Studierende in Deutschland einen Nebenjob oder eine Ferienbeschäftigung ausüben? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie ab sofort auf der DEHOGA-Webseite: https://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/arbeitskraefte-einwanderung/

Mitglieder, die Fragen haben, die nicht auf der DEHOGA-Webseite beantwortet werden, können sich an ihre DEHOGA-Geschäftsstelle wenden. Die FAQ werden an die zukünftige politische Entwicklung angepasst und um zusätzliche Fragen erweitert.


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