Die Stadt Freiburg im Breisgau vollzieht zum 1. Januar 2026 den Schritt zu einer eigenen Verpackungssteuer. Damit setzt die Kommune einen Beschluss des Gemeinderats um, der trotz ursprünglicher Bedenken der Stadtspitze gefasst wurde. Das Freiburger Modell orientiert sich eng an der Satzung der Stadt Tübingen, die im Januar 2025 vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig eingestuft wurde. Während die Verwaltung zunächst auf freiwillige Vereinbarungen und eine Mehrwegoffensive setzen wollte, erzwang eine knappe Mehrheit im Rat die Einführung der Steuer. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich, so hat der Landtag in Bayern die Einführung solcher Steuern ab dem Jahr 2026 untersagt.
Kostenbelastung für Mitnahme-Angebote und Einweggeschirr
Die neue Regelung sieht vor, dass für jede Einweggetränkeverpackung sowie für jedes Einweggeschirrteil eine Steuer von 50 Cent erhoben wird. Dies umfasst beispielsweise Becher für Kaffee oder Softdrinks sowie Schalen für Pommes, Burger oder asiatische Gerichte. Zusätzliche Kosten entstehen für Einwegbesteck oder Trinkhalme ab einer Länge von 10 Zentimetern, die mit jeweils 20 Cent besteuert werden. Bei komplexen Mahlzeiten summiert sich die Abgabe entsprechend der Anzahl der genutzten Einwegkomponenten. Die Steuerpflicht greift bei allen Verpackungen, die für den unmittelbaren Verzehr vor Ort oder auf dem Weg vorgesehen sind. Betroffen sind nicht nur klassische Gastronomiebetriebe, sondern auch Anbieter auf Märkten, bei Sportveranstaltungen oder auf dem Weihnachtsmarkt, sofern sie an mehr als zehn Tagen im Jahr Speisen und Getränke verkaufen.
Zahlreiche Ausnahmen für Bäckereien und den Einzelhandel
Nicht jedes Verpackungsmaterial unterliegt der neuen Steuerpflicht. Grundsätzlich befreit sind Behältnisse für Speisen und Getränke, die für den Verzehr in der häuslichen Umgebung bestimmt sind. Dazu zählen auch klassische Industrieverpackungen von Waren wie Schokoriegeln, Müsliriegeln oder abgepacktem Eis. Ebenfalls steuerfrei bleiben Bäckertüten für Brot und Brötchen sowie reine Tragehilfen wie Papiertaschen oder Tabletts. Kleine Beigaben wie Servietten, Besteck für Eis oder Pommesgabeln unter 10 Zentimetern sowie Kleinstverpackungen für Ketchup, Senf oder Zucker bleiben kostenfrei. Eine wichtige Ausnahme bilden zudem essbare Behältnisse wie Eiswaffeln sowie sämtliche Verpackungen für Speisen, die über einen Lieferdienst zum Kunden gelangen. Auch gesetzlich pfandpflichtige Behälter und Produkte aus einem Mehrwegverbund sind von der Abgabe ausgenommen.
Erfahrungsberichte und Widerstand aus der Wirtschaft
Die Einführung der Steuer erfolgt vor dem Hintergrund kontroverser Debatten über deren Wirksamkeit. Die Stadt Konstanz zog nach neun Monaten eine Bilanz und meldete eine Müllreduktion von 14 Tonnen im öffentlichen Raum, was einem Rückgang von 4,7 Prozent entspricht. In einzelnen Gebieten wurde sogar eine Verringerung des Abfallvolumens um 14 Prozent gemessen. Wirtschaftsverbände wie der Dehoga und der Bundesverband der Systemgastronomie kritisieren diese Zahlen jedoch als einseitig. Sie warnen vor einem erheblichen bürokratischen Aufwand und finanziellen Belastungen für die Betriebe. Laut Verbandsangaben führen die Preissteigerungen von teils bis zu 30 Prozent zu einer deutlichen Kaufzurückhaltung der Kunden. Branchenvertreter fordern daher eher attraktive Mehrweglösungen statt neuer Steuern, um die Gastronomie nicht weiter wirtschaftlich zu schwächen.












