Freiheitsrechtler klagen gegen nächtliche Ausgangssperre

| Politik Politik

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat nach eigenen Angaben ihre angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen nächtliche Ausgangssperren in der Bundes-Notbremse eingereicht. Das teilte sie am Sonntag mit. Die Gesellschaft und die Beschwerdeführer - unter ihnen Politiker von SPD, FDP, Grünen und Linken - wollten nicht das ganze Corona-Notbremse-Gesetz kippen, «sondern richten sich gezielt gegen die verfassungswidrigen Ausgangssperren», wie es weiter hieß. Statt weitgehend symbolischer Ausgangssperren solle der Gesetzgeber lieber tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung einleiten.

Die GFF stehe hinter der Bekämpfung der Corona-Pandemie und sei bisher auch gegen keine Maßnahme eingeschritten, sagte der Vorsitzende Ulf Buermeyer im Vorfeld in Berlin. Die Grenzen der Verfassung müssten aber eingehalten werden. Dies sei nun nicht mehr der Fall.

Nach der Corona-Bundes-Notbremse gelten Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Joggen und Spaziergänge sind bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine. Die Maßnahmen greifen, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner - in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage lang über 100 liegt.

Zum Start der sogenannten Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. Allein am Donnerstag und Freitag wurden rund zwei Dutzend Verfahren registriert, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten - und es gehe laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe auf Anfrage. Der überwiegende Teil der Klagen richtet sich demnach gegen das gesamte Maßnahmenpaket. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.