Freistellung von Rundfunkbeiträgen wegen Corona

| Politik Politik

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben sich gestern, auch auf Drängen von DEHOGA und Hotelverband, auf weitere Entlastungen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen verständigt. Sie weiten anlässlich des Teil-Lockdowns in den Monaten November und Dezember die Möglichkeit für Unternehmen aus, sich von der Rundfunkbeitragspflicht freistellen zu lassen.

Unternehmen können eine rückwirkende Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn die Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate (90 Tage) geschlossen war. Der Schließungszeitraum muss aber – anders als bislang – nicht mehr aus drei zusammenhängenden vollen Kalendermonaten bestehen. Zur Ermittlung des Freistellungszeitraums können sämtliche Tage, an denen Ihre Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war, zusammengerechnet werden, also auch die Zeiten aus dem Frühjahr 2020. Das heißt, bei Hinzurechnung bisher nicht berücksichtigter oder weiterer Zeiträume können nun Freistellungen erfolgen bzw. verlängert werden.
 
Freistellungsanträge sollen jedoch erst nach Wiedereröffnung der Betriebsstätte gestellt werden. Nachweise seien dem Antrag laut Auskunft des Beitragsservice nicht beizufügen.

Weitergehende Informationen sowie das entsprechende Antragsformular stellt der Beitragsservice auf seiner Website rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.
 
Über den Hotelverband Deutschland (IHA) wurde beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nachgefragt, wie diese „aufgrund coronabedingter behördlich angeordneter Schließung“ definieren und ob hierunter auch Gaststätten und Restaurants fallen, die noch Speisen im Außer-Haus-Verkauf anbieten, und Hotels, die derzeit noch einige wenige Geschäftsreisende beherbergen. Eine solche Regelung wäre dann übereinstimmend mit der beihilferechtlich konformen Definition der Bundesregierung und der Bundesländer für die „November- und Dezemberhilfe“.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband hat die Plattform minijobs-erhalten.de gestartet, um auf drohende Kostensteigerungen und Belastungen für Minijobs aufmerksam zu machen.

Die deutsche Wirtschaft fordert eine umfassende Reform des Datenschutzes. 90 Prozent der Unternehmen halten laut Bitkom-Umfrage eine gezielte Reform der Datenschutz-Grundverordnung für notwendig.