Frist für Grundsteuererklärung bis Ende Januar verlängert

| Politik Politik

Wegen des schleppenden Eingangs der neuen Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden wird die Abgabefrist hierfür bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert. Darauf haben sich die Länderfinanzminister verständigt, wie die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Doris Ahnen (SPD), am Donnerstag mitteilte. Ursprünglich sollte die Frist Ende Oktober auslaufen. «Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen», erklärte Ahnen, die Finanzministerin in Rheinland-Pfalz ist.

Bundesfinanzminister Christian Lindner begrüßte die Entscheidung. Die Verlängerung gebe Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberatern Luft, sagte der FDP-Chef in Washington am Rande der Tagung des Internationalen Währungsfonds. «Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen.»

Die Besitzer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen können die Erklärung seit dem 1. Juli online abgeben. Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe dies bereits getan. Lindner machte sich daher für eine Verlängerung der Abgabefrist um mehrere Monate stark. Die Entscheidung lag bei den Ländern. Zuerst hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte, mit der Verlängerung würden Bürger, Wirtschaft und Steuerberater deutlich entlastet. Hessens Ressortchef Michael Boddenberg (CDU) erinnerte daran, dass die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen ist. Er bitte daher alle, die Erklärung möglichst rasch abzugeben. «Gemacht werden muss die Erklärung, daran ändert auch eine längere Frist nichts.» Ähnlich lautete ein Appell des Finanzministers aus Baden-Württemberg, Danyal Bayaz (Grüne): «Die Bürgerinnen und Bürger haben nun etwas mehr Zeit, die sollten sie jetzt aber auch nutzen.»

Kritik kam von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). «Drei Monate Fristverlängerung reichen nicht», sagte ihre Vorsitzende Gitta Connemann. Viele Bürgerinnen und Bürger seien überfordert oder unsicher. «Denn bisher gilt: Wer sich erklärt hat, haftet. Darum müssen die komplexen Angaben nachträglich korrigiert werden können.» Die Bescheide müssten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die in einer Art zusätzlicher Steuererklärung über die Steuersoftware «Elster» oder ein Portal des Finanzministeriums hochgeladen werden müssen. Schon vor dem Start warnten Experten, das könne schiefgehen, weil es zu kompliziert sei. Kurz nach dem Start gab es technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war «Elster» lahmgelegt, weil viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten. Auch die Behörden-Steuersprache in den Erklärungen erleichtert die Sache nicht.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.

Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.


    Zurück

    Vielleicht auch interessant

    Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

    Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

    Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

    Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

    Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

    Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

    Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

    Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

    Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

    Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.