Für Beschäftigte in Thüringer Restaurants nun doch Schnelltest möglich

| Politik Politik

Thüringer Beschäftigte in Branchen mit 2G-Regelung sollen nun doch auch mit einem Antigen-Schnelltest zur Arbeit kommen können. Eine entsprechend geänderte Musterallgemeinverfügung sei den Landkreisen und kreisfreien Städten am Montag zugeschickt worden, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Erfurt mit. Für ungeimpfte Beschäftigte in Bereichen wie der Gastronomie war zunächst eine Pflicht zum PCR-Test vorgesehen gewesen. Mehrere Kommunen setzten das jedoch nicht um und verwiesen auf fehlende Testkapazitäten. Zuvor hatte der MDR berichtet.

Das Gesundheitsministerium erläuterte die von der vorherigen Planung abweichende Regelung mit der Gesetzgebung auf Bundesebene. Dort sei vergangene Woche festgeschrieben worden, dass für Beschäftigte eine 3G-Regelung gilt - sie also geimpft, genesen oder auch mit einem Schnelltest getestet zur Arbeit kommen können. Eine Öffnungsklausel für Abweichungen in den Ländern sei im neuen Bundesgesetz nicht vorgesehen, hieß es aus dem Ministerium. Das sei in der vergangenen Woche, als Thüringen die PCR-Testpflicht für ungeimpfte Arbeitnehmer in 2G-Bereichen festlegte, noch nicht abzusehen gewesen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.