Gabel, Teller, Strohhalm: Verbot für Einweg-Plastik kommt Mitte 2021

| Politik Politik

Das Aus für Plastikbesteck, Plastik-Wattestäbchen und Einwegbecher aus Styropor rückt näher. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch die Umsetzung des EU-Verbots auf den Weg. Umweltschützer und auch die kommunalen Müll-Entsorger fordern aber noch Nachbesserungen.

«Viele Einwegprodukte aus Kunststoff sind überflüssig und kein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen», teilte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) mit. Viel zu oft endeten Kunststoffe zudem in der Umwelt oder den Meeren. «Wenn die weltweite Vermüllung so weitergeht, haben wir 2050 mehr Plastik als Fisch in unseren Weltmeeren.» Das Verbot werde zu besseren und umweltfreundlichen Produkten führen. «Vor allem Mehrweg ist aus Umweltsicht das Mittel der Wahl.»

Ende 2018 war in Brüssel der Beschluss gefallen, ab Sommer 2021 in der EU Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es gute Alternativen gibt, zu verbieten. Das betrifft Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Strohhalme, Rührstäbchen etwa für den Kaffee, Luftballonstäbe sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen. Außerdem gilt das Verbot für Produkte aus Kunststoffen, die durch eine Reaktion mit Sauerstoff - Oxidation genannt - in winzige Teile zerfallen.

In der Corona-Krise hatten Entsorger zuletzt insgesamt steigende Müllmengen gemeldet - aus Angst vor dem Virus wird demnach öfter auf Einweg-Artikel gesetzt. Ab 3. Juli 2021 soll es nun eine Ordnungswidrigkeit werden, etwa Plastikbesteck zu verkaufen. Alternativen könnten in Zukunft etwa Holzgabeln an Imbissbuden sein oder bei Gartenpartys mehrfach verwendbare Trinkhalme aus Glas, stabilem Kunststoff oder anderen Materialien. Wattestäbchen gibt es in den Drogeriemärkten längst auch mit Stil aus Papier zu kaufen.

Die Produkte, die verboten werden, machten etwa ein Zehntel des Müll-Volumens auf Straßen und in öffentlichen Mülleimern der Kommunen aus, in Einzelfällen sogar bis zu einem Fünftel, sagte der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Patrick Hasenkamp. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie liege der Teufel im Detail: Einweg-Plastik dürfe nicht einfach durch Einweg-Produkte aus anderem Material ersetzt oder Einweg-Produkte als «mehrfach verwendbar» deklariert werden.

Auch die Deutsche Umwelthilfe ist nicht zufrieden. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) wolle nur Mindestanforderungen der EU realisieren, sagte Abfall-Experte Thomas Fischer der dpa. «Das ist ambitionslos und wird der Rolle Deutschlands als Zugpferd innerhalb der Europäischen Union nicht gerecht.» Eine Ausweitung des Verbots auf alle Einweggetränkebecher und Essensboxen aus Kunststoff wäre ebenso notwendig wie eine verbindliche Mehrwegförderung und eine nachvollziehbare Abgrenzung von Einweg- und Mehrwegprodukten.

Das geplante Verbot von Plastiktüten an der Ladenkasse ist übrigens eine andere Baustelle und hat mit der EU-Verordnung nichts zu tun. Das Tüten-Verbot hatte das Kabinett schon Ende 2019 beschlossen - der Gesetzentwurf ist im parlamentarischen Verfahren und war schon Thema im Umweltausschuss des Bundestags.

Das EU-Verbot zielt auf Plastik-Artikel, die der Kommission zufolge besonders oft an den Stränden der Mitgliedsstaaten gefunden werden. Auch die deutschen Küsten sind nach Angaben des Umweltbundesamts verschmutzt. Im vergangenen Jahr hatte die Behörde angegeben, an der Nordsee würden 390 Müllteile pro hundert Meter gefunden und an der Ostsee 70 - der Großteil davon aus Plastik. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.