Gaspreiskommission schlägt Einmalzahlung für Kunden im Dezember vor

| Politik Politik

Die Expertenkommission Gas und Wärme schlägt der Bundesregierung eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden für den Dezember vor. Die Einmalzahlung soll auf der Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag.

«Diese Einmalzahlung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse», heißt es in dem Papier der Experten, das am Montag veröffentlicht wurde. Die Versorger sollen auf die Abschlagszahlung für Dezember für praktisch alle Haushalts- und Gewerbekunden verzichten und diese vom Staat erstattet bekommen. Die Abschläge für Industrie und Kraftwerke zur Stromerzeugung übernimmt der Staat nicht.

Ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 soll eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde vor. «Das heißt, man bekommt quasi jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung», erklärte die Wirtschaftsweise Veronika Grimm auf einer Pressekonferenz. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen.

Für Fernwärmekunden soll eine Wärmepreisbremse kommen. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, sagte, das Gesamtpaket zur Gaspreisbremse werde 90 Milliarden Euro kosten. 5 Milliarden Euro seien für den Abschlag im Dezember veranschlagt. Die Bremse ab 2023 solle 60 Milliarden Euro für die Industrie und 25 Milliarden Euro für die Entlastung privater Haushalte kosten.

Bundesregierung will zügig an Umsetzung der Gaspreisbremse arbeiten

Die Bundesregierung will die Vorschläge der Expertenkommission zur Gaspreisbremse zügig prüfen und über die Umsetzung beraten. Das erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag. Zuvor hatten die Vorsitzenden der Kommission ihre Empfehlungen zur Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen übergeben. Sie sehen ein zweistufiges Modell vor, das bis 2024 wirken soll. Die Experten raten unter anderem, dass der Staat im Dezember die Rechnung einmalig für Gas- und Fernwärmekunden übernimmt. Zwischen März 2023 und mindestens Ende April 2024 soll dann eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen.

Hebestreit betonte, dass das Kanzleramt gemeinsam mit den Ministerien für Wirtschaft und Finanzen sehr zügig an der Umsetzung arbeiten werde. Die Kommission habe trotz des engen Zeitplans eine sehr gute Grundlage erarbeitet. «Unser Ziel ist klar: Die hohen Gaspreise zu senken und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten», erklärte Hebestreit. Dazu gehöre auch der sorgsame Umgang mit dem knappen Gas.

Welche Vorschläge die Regierung in die Tat umsetzen werde, sei offen. Es sei unter anderem eine europarechtliche Prüfung nötig, sagte Hebestreit. Wichtig sei es, dass die beiden Energiepreisbremsen für Gas und Strom «zusammengedacht» würden. Bis zu den Länderberatungen am Ende der kommenden Woche sollten die verantwortlichen Ministerien über den Stand der Umsetzung berichten, kündigte Hebestreit an.

Die Experten hatten ihre Empfehlungen in wenigen Wochen erarbeitet. Die von der Regierung geplante Bremse soll ein zentrales Rettungsinstrument sein. Sie soll einerseits die Gaspreise erträglicher machen, andererseits aber Anreize zum Energiesparen geben. Die Koalition hat einen «Abwehrschirm» mit bis zu 200 Milliarden Euro angekündigt, um Verbraucher und Unternehmen zu stützen. Daraus soll auch die Gaspreisbremse finanziert werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.