Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnt vor den Folgen geplanter Änderungen bei Minijobs. Nach Angaben des Verbandes könnten Vorschläge der Rentenkommission dazu führen, dass eine für Hotellerie und Gastronomie wichtige Beschäftigungsform weitgehend entfällt. Betroffen wären nach Verbandsangaben allein im Gastgewerbe rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte.
DEHOGA-Präsident Guido Zöllick kritisiert die bekannt gewordenen Empfehlungen der Kommission deutlich. „Die Vorschläge der Rentenkommission gehen an der betrieblichen Realität vorbei und wären für das Gastgewerbe eine Katastrophe“, erklärte Zöllick. Erst sollten Minijobs durch höhere Sozialabgaben verteuert werden, nun drohe die vollständige Abschaffung eines aus Sicht des Verbandes unverzichtbaren Beschäftigungsinstruments.
Nach Darstellung des DEHOGA spielen Minijobs insbesondere für kleine und mittlere Betriebe eine wichtige Rolle bei der Personalplanung. Sie würden genutzt, um Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonale Nachfragespitzen abzudecken. Gerade in nachfragestarken Zeiten seien viele Betriebe auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen.
Verbände verweisen auf Bedeutung für flexible Arbeitszeiten
Der DEHOGA argumentiert zudem, dass geringfügige Beschäftigungen den Wünschen vieler Arbeitnehmer entsprächen. Sie ermöglichten flexible Arbeitszeiten und würden von Studenten, Zuverdienern oder Menschen mit familiären Verpflichtungen genutzt. Nach Einschätzung des Verbandes trügen Minijobs außerdem dazu bei, Nebentätigkeiten innerhalb des regulären Arbeitsmarktes zu halten.
Auch die Landesverbände schließen sich der Kritik an. Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz, verweist darauf, dass eine Beschränkung von Minijobs auf Schüler an den Anforderungen der Branche vorbeigehe. Viele Schüler seien minderjährig und könnten aufgrund arbeitsrechtlicher Vorgaben gerade die in Gastronomie und Hotellerie häufig benötigten Abend- und Wochenendschichten nicht übernehmen.
Der DEHOGA Hamburg äußerte sich in ähnlicher Weise. Geschäftsführer Simon Wieck erklärte, flexible und rechtssichere Beschäftigung sei für Hotels, Restaurants, Cafés und Bars von großer Bedeutung. Minijobs würden helfen, Veranstaltungen, Wochenenden und saisonale Schwankungen personell abzudecken. Zudem verwies der Verband auf Alleinerziehende, Quereinsteiger und Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen, die flexible Arbeitszeiten nutzten.













