GastroSuisse: Rechtswidrige Entscheidungsfindung bei Corona-Maßnahmen

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Ein Gutachten von Professorin Dr. Isabelle Häner von der Universität Zürich und Dr. Livio Bundi zeigt laut GastroSuisse auf, dass der Bundesrat bei der Verordnung der Corona-Maßnahmen eine rechtswidrige Entscheidungsfindung vornimmt. Das Gutachten komme unter anderem zum Schluss, dass der Bundesrat die Corona-Richtwerte anpassen und erweitern müsse, erklärt der Verband.

Laut Gutachten (PDF) sei der Bundesrat mit Blick auf seine anstehenden Entscheidungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verpflichtet, für eine verhältnismäßige Gefahrenabwehr geeignete und nachvollziehbare Kriterien und Richtwerte aufzustellen, welche nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen berücksichtigen - ansonsten seien insbesondere Betriebsschließungen nicht gerechtfertigt.

Die publizierten Indikatoren und Richtwerte für den nächsten Öffnungsschritt bzw. die nächste Verschärfung erwiesen sich demnach als ungeeignet sowie unvollständig und vermögen in keiner Weise, die Anforderungen an die Entscheidungsfindung abzubilden. Ein auf die derzeitigen Richtwerte abgestützter bundesrätlicher Entscheid wäre als verfassungs- und gesetzeswidrig einzustufen.

Laut Gutachten müsse es verneint werden, dass die derzeitigen Richtwerte zu einer richtigen Entscheidungsfindung für eine verhältnismäßige Gefahrenabwehr beizutragen vermögen. Wichtig wäre in epidemiologischer Hinsicht etwa der Indikator der Über-/Untersterblichkeit basierend auf einer altersspezifischen Sterblichkeit.

Der Bundesrat habe zudem Indikatoren und Richtwerte zu schaffen, welche dazu seien, auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte insbesondere im Zusammenhang mit seinen bislang angeordneten Maßnahmen in seine Entscheidungsfindung miteinzubeziehen. In Frage käme dafür etwa der Indikator der Arbeitslosenquote pro Branche oder die Anzahl der Hospitalisierungen in psychiatrischen Kliniken.


 

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