Gericht bestätigt Gastro-Lockdown in NRW

| Politik Politik

Gericht bestätigt Gastro-Lockdown in NRW

 

Gastronomische Betriebe in NRW müssen zur Pandemie-Eindämmung geschlossen bleiben. Eine entsprechende Regelung in der Coronaschutzverordnung des Landes für Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Kneipen und Cafés bis zum 30. November 2020 sei verhältnismäßig und damit rechtens, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag. Den Eilantrag einer Gaststätte aus Bedburg gegen die verfügte Schließung lehnte das OVG ab.

 

Die Antragstellerin hatte argumentiert, das Verbot sei willkürlich, da der Betrieb gastronomischer Einrichtungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht wesentlich zur Virus-Weiterverbreitung beitrage. Das OVG folgte dieser Linie nicht. Die vorübergehende Schließung gastronomischer Einrichtungen sei eine notwendige Schutzmaßnahme. Es werde zwar in die Berufsfreiheit eingegriffen, das bleibe aber verhältnismäßig. Das Verbot führe zusammen mit anderen Maßnahmen zu einer Verringerung infektionsrelevanter sozialer Kontakte in der Bevölkerung.

Das Gericht betonte, das Ansteckungsgeschehen sei diffus und Infektionsketten ließen sich größtenteils nicht mehr zurückverfolgen. Bei dieser Ausgangslage müssten «im Rahmen der vorzunehmenden Folgenabwägung die Interessen der Antragstellerin gegenüber dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zurücktreten». Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die NRW-Verordnung ist die rechtliche Grundlage für den Teil-Lockdown, der zunächst bis Ende November gilt. Die Belieferung mit Speisen und Außer-Haus-Verkäufe sind erlaubt. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Verbraucherschützer sprechen sich deutlich gegen ein mögliches Verbot von Bezeichnungen wie «Tofu-Wurst» oder «Soja-Schnitzel» aus. Das Europaparlament will am Mittwoch über ein entsprechendes Vorhaben abstimmen.

Die niederländische Tourismusbranche steht vor einer möglichen drastischen Änderung: Die Regierung in Den Haag plant, die Mehrwertsteuer auf Übernachtungen von derzeit 9 auf 21 Prozent anzuheben. Die Maßnahme soll laut Medienberichten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Branchenvertreter warnen vor drastischen Folgen.

 

Die Neuköllner Kulturkneipe «Bajszel» ist erneut Ziel antisemitischer Anfeindungen geworden. Rund um die Schenke brachten unbekannte Flugblätter an, auf denen die drei Betreiber abgebildet sind und wegen angeblicher Unterstützung Israels persönlich bedroht werden.

Weniger Werbung für Ungesundes: Vor allem Kinder sollen dadurch geschützt werden. Die britische Regierung erhofft sich langfristig Milliardeneinsparungen im Gesundheitssektor.

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?