Gericht setzt Niedersachsens Beherbergungsverbot aus

| Politik Politik

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich «mit sofortiger Wirkung» nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Die Landesregierung hatte das Verbot erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden Urlaubsaufenthalte damit erschwert. Am Donnerstag standen 54 Regionen auf der Liste der betroffenen Regionen. Zwar sah die Regelung eine Reihe von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, dennoch stellte es sich laut Gericht «nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar». Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei, hieß es.


Anzeige

Gegen Corona-Viren: Professionelle Luftreinigung für Restaurants, Tagungsräume und Geschäfte

Die High-Tech-Plasma-Technologie des Aircleaners beseitigt neben infektiösen Aerosolen auch Pollen, Allergene und Gerüche. Geeignet für bis zu 150m² Fläche. Leiser Betrieb dank Plasma-Technologie. Schon ab 189 Euro Leasing-Gebühr pro Monat.
Jetzt mehr erfahren
 


Niedersachsens Landesregierung hatte sich den Beherbergungsverboten anderer Bundesländer zunächst nicht angeschlossen, nach wenigen Tagen aber doch nachgezogen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) begründete das damit, dass das Land anderenfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden. (dpa)
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.