Gericht: Tanzen auf Hamburger Hochzeiten wieder erlaubt

| Politik Politik

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag eines Paares gegen das coronabedingte Tanzverbot auf ihrer Hochzeitsfeier stattgegeben. Nach Auffassung der Kammer geht von der geplanten Hochzeitsfeier ein derart niedriges Infektionsrisiko aus, dass das absolute Tanzverbot nicht mehr gerechtfertigt sei, teilte das Gericht am Dienstag mit. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

Das Paar möchte seine Hochzeit von Freitag auf Samstag in einem Veranstaltungsraum eines Hamburger Hotels mit 51 Personen über 14 Jahre feiern, 41 von ihnen seien vollständig geimpft. Damit handele es sich nach der Corona-Eindämmungsverordnung um eine private Feier mit bis zu zehn Personen, da Geimpfte und Genesene dann nicht mitgezählt werden. Das dort geltende Tanzverbot ist nach Ansicht der Richter nach der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung jedoch unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Ein ausnahmsloses Tanzverbot führe dazu, dass auch auf Veranstaltungen nicht getanzt werden dürfe, von denen keine relevante Gefahr für das Infektionsgeschehen ausgehe. So würde das Tanzverbot nach der gegenwärtigen Regelung auch für eine geschlossene private Feier gelten, an der nur Geimpfte teilnähmen. Zudem komme es bei Privatfeiern für die Bewertung der vom Tanzen ausgehenden Infektionsgefahren nicht auf die Gefährdung der Gäste untereinander, sondern nur auf die Gefährdung veranstaltungsfremder Personen an.

Und diese Gefährdung wiederum sei so gut wie ausgeschlossen, da es sich hier um eine geschlossene Gesellschaft in einem separaten Veranstaltungssaal mit engen persönlichen Bindungen zahlreicher Gäste untereinander handele. Zugleich führten die zahlreichen vorgesehenen Schutzmaßnahmen dazu, dass für das im Veranstaltungsraum eingesetzte Hotelpersonal durch das Tanzen der Gäste im Vergleich zum ohnehin gegebenen Infektionsrisiko durch das Bedienen der Hochzeitsgesellschaft kein relevant erhöhtes Infektionsrisiko zu erkennen sei.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.