Gericht: Tanzen auf Hamburger Hochzeiten wieder erlaubt

| Politik Politik

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag eines Paares gegen das coronabedingte Tanzverbot auf ihrer Hochzeitsfeier stattgegeben. Nach Auffassung der Kammer geht von der geplanten Hochzeitsfeier ein derart niedriges Infektionsrisiko aus, dass das absolute Tanzverbot nicht mehr gerechtfertigt sei, teilte das Gericht am Dienstag mit. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

Das Paar möchte seine Hochzeit von Freitag auf Samstag in einem Veranstaltungsraum eines Hamburger Hotels mit 51 Personen über 14 Jahre feiern, 41 von ihnen seien vollständig geimpft. Damit handele es sich nach der Corona-Eindämmungsverordnung um eine private Feier mit bis zu zehn Personen, da Geimpfte und Genesene dann nicht mitgezählt werden. Das dort geltende Tanzverbot ist nach Ansicht der Richter nach der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung jedoch unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Ein ausnahmsloses Tanzverbot führe dazu, dass auch auf Veranstaltungen nicht getanzt werden dürfe, von denen keine relevante Gefahr für das Infektionsgeschehen ausgehe. So würde das Tanzverbot nach der gegenwärtigen Regelung auch für eine geschlossene private Feier gelten, an der nur Geimpfte teilnähmen. Zudem komme es bei Privatfeiern für die Bewertung der vom Tanzen ausgehenden Infektionsgefahren nicht auf die Gefährdung der Gäste untereinander, sondern nur auf die Gefährdung veranstaltungsfremder Personen an.

Und diese Gefährdung wiederum sei so gut wie ausgeschlossen, da es sich hier um eine geschlossene Gesellschaft in einem separaten Veranstaltungssaal mit engen persönlichen Bindungen zahlreicher Gäste untereinander handele. Zugleich führten die zahlreichen vorgesehenen Schutzmaßnahmen dazu, dass für das im Veranstaltungsraum eingesetzte Hotelpersonal durch das Tanzen der Gäste im Vergleich zum ohnehin gegebenen Infektionsrisiko durch das Bedienen der Hochzeitsgesellschaft kein relevant erhöhtes Infektionsrisiko zu erkennen sei.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.