Gerichtshof im Südwesten lehnt Eilanträge gegen Lockdown ab

| Politik Politik

Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat am Freitag sechs Eilanträge gegen die Schließung von Betrieben infolge des neuen Teil-Lockdowns abgelehnt.

Der 1. Senat hält nach VGH-Angaben Ungleichbehandlungen von Betrieben bei diffusem Infektionsgeschehen für zulässig, weil etwa Lebensmittelläden der Grundversorgung und damit dem Gemeinwohl dienten. Auch Abweichungen etwa für Schulen seien pädagogisch, wenn auch nicht rein infektionsschutzrechtlich, zu begründen.

Zu den Antragstellern gehörten ein Fitnessstudio, ein Nagelstudio, ein Hotel, ein Restaurant, ein Bistro und ein Berufsmusiker. Sie hatten auf die Ungleichbehandlung zum Einzelhandel verwiesen, der unter Auflagen öffnen darf. Auch die Infektionszahlen in den jeweiligen Bereichen gäben Betriebsschließungen nicht her.

Das Grundrecht auf Berufsfreiheit werde durch die Corona-Verordnung zwar verletzt und die Betriebe erlitten gewaltige Nachteile, räumten die Mannheimer Richter ein. Doch vor dem Hintergrund der geplanten Entschädigungsleistungen des Bundes sei dies verhältnismäßig. Überdies komme dem Erhalt eines leistungsfähigen Gesundheitssystems vor allem im Interesse der Corona-Patienten in der Abwägung mit den Belangen der Antragsteller ein höheres Gewicht zu. Der Lockdown wird damit begründet, soziale Kontakte und damit die Weitergabe des Virus zu reduzieren.

Die Richter gaben der Landesregierung mit auf den Weg, bei nicht rein infektionsschutzrechtlichen Differenzierungen zu überlegen, ob diese nicht parlamentarisch vorgenommen werden sollten. Dies gelte umso mehr, da die Bürger bereits längere Zeit erheblichen Grundrechtseingriffen ausgesetzt seien.

Gegen die Beschlüsse können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Insgesamt waren gegen die seit Anfang November geltende neue Corona-Verordnung etwa 30 Verfahren anhängig, von denen die ersten nun verhandelt wurden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.