Gerichtshof stoppt Alkoholverbot in München

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nächtliche Alkoholverbot der Stadt München für den öffentlichen Raum für unverhältnismäßig erklärt. Die Richter wiesen am Dienstag die Beschwerde der Landeshauptstadt zurück und bestätigten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte am Freitag einem Eilantrag eines Mannes stattgegeben, der gegen das Verbot geklagt hatte.

Zwar sei das Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum ein geeignetes Mittel, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Ein Verbot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt, sei jedoch unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht sei demnach zu Recht davon ausgegangen, dass es ausreiche, wenn der Alkoholkonsum auf einzelnen, stark frequentierten Plätzen verboten ist.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) ließ daraufhin mitteilen, dass die Verbote nicht mehr stadtweit gelten werden, sondern nur an klar benannten Hotspots wie dem Gärtnerplatz oder den Isarauen. «Ich habe die Stadtverwaltung bereits beauftragt, eine neue Allgemeinverfügung zu verfassen, die alle Maßgaben der richterlichen Entscheidung berücksichtigt und so bald wie möglich veröffentlicht wird», sagte er laut Mitteilung.

Die Stadt München hatte am vergangenen Freitag nach einem weiteren Anstieg der Corona-Zahlen mit einer Allgemeinverfügung ein einwöchiges nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum angeordnet. Demnach ist es zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten, etwa auf der Straße oder in Parks Alkohol zu trinken.

In den vergangenen Wochen hatte es an zentralen Plätzen in der Landeshauptstadt und an der Isar immer wieder ausufernde nächtliche Feiern gegeben. Ein Schwerpunkt lag am Gärtnerplatz.

Nicht betroffen von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof ist das Verbot, Alkohol zwischen 21 Uhr und 6 Uhr zu verkaufen.

Oberbürgermeister Reiter betonte allerdings auch, dass es ihm nicht darum gehe, Spaßverderber zu sein. Er wolle lediglich das Corona-Infektionsgeschehen so gut wie möglich im Griff behalten. Sollten die relevanten Infektionszahlen für München weiter sinken, könne von einem Alkoholverbot abgesehen werden. (dpa)


 

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