Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Neue Rechtsform für Unternehmen gefordert

| Politik Politik

Wirtschaftsverbände machen sich für eine neue Rechtsform für Unternehmen in Deutschland stark. Die im Koalitionsvertrag geplante Rechtsform der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen sei eine große Chance für den Standort und lindere das große Nachfolgeproblem im Mittelstand, heißt es in einem Papier, das am Montag in Berlin vorgestellt werden soll und der dpa vorliegt.

Mehr als 20 Verbände haben sich laut Stiftung Verantwortungseigentum zu einer Initiative zusammengeschlossen, darunter der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Startup-Verband, der Digitalverband BVDW und der Verband deutscher Unternehmerinnen.

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) biete Unternehmen die Möglichkeit, den Kreis potenzieller Nachfolger stark zu erweitern. Vielen Mittelständlern drohe die Auflösung - «oftmals auch deshalb, weil ein Verkauf an den privaten Vermögensverhältnissen fähiger Nachfolger scheitert». Mit der neuen Rechtsform gäbe es eine einfach umzusetzende Option, Unternehmen treuhänderisch weiterzugeben.

«Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen garantiert, dass Gewinne nicht entnommen werden können, sondern reinvestiert oder gespendet werden», heißt es in dem Verbändepapier. Statt eines teuren Firmenverkaufs oder einer Vererbung träten Nachfolger zu einem festen Betrag, dem Nennbetrag der Anteile, wie bei einem Verein in die Gesellschaft ein, den sie bei Kündigung zurückerhielten. Stille Reserven oder Unternehmenswert bleiben unberücksichtigt. Auch für Sozialunternehmen sowie Start-ups, die keinen Exit etwa per Verkauf anstrebten, biete die Rechtsform mehr Gestaltungsfreiheit.

Im Koalitionsvertrag der Ampel heißt es, zu einer modernen Firmenkultur zählten «neue Formen wie Sozialunternehmen, oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen». «Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.»

Das könne nur die Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen leisten, meinen die Verbände. Deutschland müsse für den Mittelstand attraktiv bleiben, sagte Markus Jerger, Vorsitzender der Geschäftsführung des Mittelstandsverbands BVMW. Die neue Rechtsform erlaube es, die Nachfolgefrage auch außerhalb der Familie einfacher zu regeln. Der Verband deutscher Unternehmerinnen erklärte, die Rechtsform sei «eine Riesenchance für unternehmerisch tätige Frauen, die heute noch immer schwerer an Finanzierungskapital kommen.»

«Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen passt in den Zeitgeist rund um nachhaltiges Wirtschaften», meint Lara Piechulla, Partnerin bei der Beratungsgesellschaft EY. «Sie kann das Nachfolgeproblem lindern, trotzdem muss aber ein geeigneter Kandidat gefunden werden.» Es bleibe aber die Frage, ob es die neue Rechtsform wirklich brauche, sagte Piechulla. «Ob ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet oder nicht, ist nicht sichergestellt, nur weil das Vermögen gebunden ist.» So legten viele Familienunternehmen ohnehin Wert auf Nachhaltigkeit. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.