Gesetz soll Vermietung von Wohnungen an Touristen in Rheinland-Pfalz einschränken

| Politik Politik

Die rheinland-pfälzische Landesregierung will mit einem Gesetz dagegen vorgehen, dass Wohnungen länger an Touristen vermietet oder gewerblich genutzt werden. Das ohnehin begrenzte Angebot von Wohnungen in vielen Städten dürfe nicht weiter verknappt werden, sagte Bauministerin Doris Ahnen (SPD) am Dienstag im Landtag bei der ersten Lesung des Landesgesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum.

Die Gemeinden sollen anordnen können, dass eine Wohnung wieder als solche genutzt werden muss, wenn sie länger als zwölf Wochen pro Jahr Gewerbe oder Touristen beherbergt. Dies gilt auch für Wohnungen, die länger als ein halbes Jahr leer stehen. Die Kommunen sollen zudem ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen können.

Der CDU-Abgeordnete Helmut Martin kritisierte das Vorhaben als unverhältnismäßig, keine Stadt in Rheinland-Pfalz zähle zu den Top-Standorten von Airbnb. Der Grünen-Abgeordnete Daniel Köbler verteidigte den Gesetzentwurf der Ampel-Regierung. Die Regelung schütze vor Spekulanten und sei bereits in sechs anderen Bundesländern Wirklichkeit. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.