Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung tritt in Kraft

| Politik Politik

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kontrolle von Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland haben sich zum Jahreswechsel grundlegend geändert. Am 29. Dezember 2025 wurde das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neuregelungen sind bereits am 30. Dezember 2025 in Kraft getreten und zielen darauf ab, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch durch technologische Innovationen effizienter zu verfolgen.

Digitale Prüfverfahren lösen Präsenzkontrollen teilweise ab

Ein Kernaspekt der Gesetzesreform ist die Umstellung der Kontrollmethodik. Bisher prägten oft unangekündigte Besuche von uniformierten und bewaffneten Beamten des Zolls in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben das Bild. Künftig sollen verstärkt digitale Buchprüfungen zum Einsatz kommen. Die Bundesregierung beabsichtigt damit, die Ermittlungen zu intensivieren und gleichzeitig die Störung der betrieblichen Abläufe in den Unternehmen zu reduzieren.

Durch einen automatisierten und vertieften Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden wie der Polizei, der Steuerfahndung und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) können Unregelmäßigkeiten schneller identifiziert werden. Dabei kommt auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz, um große Datenmengen systematisch nach Risikomustern zu durchsuchen. Ziel ist es, Verstöße wie die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder den Missbrauch von staatlichen Leistungen, etwa den unrechtmäßigen Bezug von Bürgergeld neben einer Erwerbstätigkeit, konsequenter aufzudecken.

Verschärfte Pflichten und längere Aufbewahrungsfristen

Mit dem neuen Gesetz gehen auch strengere Anforderungen für Unternehmen einher. Für Betriebe, die in Branchen mit einem höheren Risiko für Schwarzarbeit tätig sind, wurden die Mitwirkungspflichten ausgeweitet. Um Steuerbetrug nachhaltig verfolgen zu können, sieht die Neuregelung zudem vor, dass Buchungsbelege bei Kreditinstituten, Versicherungen und Wertpapierinstituten nun dauerhaft für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden müssen.

Die Behörden verfolgen einen risikoorientierten Ansatz. Das bedeutet, dass die Kontrollen insbesondere in Bereichen intensiviert werden, in denen Strukturen der organisierten Kriminalität vermutet werden. Unternehmen, die sich rechtskonform verhalten, sollen im Gegenzug durch eine geringere Prüfungsintensität entlastet werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Kritik, dass bisher oft seriöse Betriebe im Fokus standen, da dort die Prüfung einfacher durchführbar war.

Wirtschaft äußert Bedenken wegen bürokratischen Aufwands

Branchenverbände wie der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begleiten die Umsetzung mit Skepsis hinsichtlich der praktischen Belastungen. Zwar wird die Verschiebung hin zu digitalen Prüfungen grundsätzlich begrüßt, da dies das Ansehen der Betriebe vor Gästen und Mitarbeitern schont, jedoch wird vor neuen bürokratischen Hürden gewarnt. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen ohne spezialisierte Abteilungen für Informationstechnik stehen vor der Herausforderung, Unterlagen medienbruchfrei zur Verfügung zu stellen. Dies erfordert Investitionen in Personal und technische Infrastruktur.

Zudem fordern Arbeitgebervertreter, dass die Digitalisierung auch im Nachweisgesetz Einzug halten müsse. Bisher ist das Gastgewerbe davon ausgeschlossen, wesentliche Vertragsbedingungen rein elektronisch nachzuweisen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ursachen von Schwarzarbeit. Verbände betonen, dass hohe Steuern und steigende Lohnzusatzkosten den Anreiz für illegale Beschäftigung erhöhen. Sie mahnen an, dass eine effektive Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht nur die Symptome kurieren, sondern durch eine Senkung der Abgabenlast die Ursachen angehen müsse.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.