Gewerkschaft NGG empfiehlt Lohnsteigerungen

| Politik Politik

„Acht bis zehn Prozent mehr Geld. Das empfehlen wir unseren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen in Lebensmittelindustrie und -handwerk, in der Getränkewirtschaft, in der Tabakindustrie, im Gastgewerbe und bei McDonald’s und Co.“ So hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die gestern vom Hauptvorstand der Gewerkschaft einstimmig beschlossene Tarifpolitische Empfehlung 2024 kommentiert. Die Empfehlung sieht unter anderem auch vor, dass für die Beschäftigten im Gastgewerbe nach ihrer Ausbildung ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden soll (Tageskarte berichtete).

Für alle NGG-Branchen sollen von den Tarifkommissionen Lohnerhöhungen von acht bis zehn Prozent bei einer Laufzeit der Tarifverträge von zwölf Monaten gefordert werden. Alle tariflichen Einstiegsentgelte sollen bei mindestens 14 Euro pro Stunde und damit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. 

Freddy Adjan: „Es braucht auch im Jahr 2024 eine kräftige und dauerhafte Erhöhung der Löhne. Die Preise für Lebensmittel, Energie und für die Miete bleiben hoch.“ Hinzu käme, dass längst nicht alle Beschäftigten von den teils deutlichen Tariferhöhungen im Jahr 2023 profitiert hätten. „Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es wichtig, dass sie 2024 einen spürbaren Nachholeffekt erfahren und die Rekordinflation nachträglich ausgeglichen wird.“ 

Spürbare Verbesserungen will die Gewerkschaft NGG auch für junge Menschen in Ausbildung durchsetzen: Im Jahr 2024 sollen die Ausbildungsvergütungen zwischen 150 und 200 Euro je Ausbildungsjahr erhöht werden. Im Forderungskatalog der kommenden Tarifverhandlungen sollen außerdem ein Fahrtkostenzuschuss für Auszubildende in Höhe des Deutschlandtickets (mindestens 49 Euro) und jeweils zwei freie bezahlte Arbeitstage vor den Zwischen- und Abschlussprüfungen stehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Der DEHOGA Bayern hat Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zur geplanten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zurückgewiesen. Landesgeschäftsführer Geppert sprach in diesem Zusammenhang von „Nestbeschmutzung“ und forderte stattdessen Unterstützung in den Gesprächen über steuerliche Entlastungen.

Die für das kommende Jahr geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie begrüßt der DEHOGA Bundesverband als wichtigen politischen Schritt. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, dass es bei vielen gastronomischen Betrieben derzeit um die schiere Existenzsicherung gehe.

In einigen Dörfern haben Gaststätten schwer zu kämpfen. Es fehlt an Personal und die Betriebe leiden unter gestiegenen Kosten. Die CDU in Brandenburg fordert für die Kneipen eine finanzielle Förderung.

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.

Der aktuelle Konjunkturbericht des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine stagnierende Wirtschaftsleistung, begleitet von Inflation und gestiegenen Strompreisen. Die Österreichische Hotelvereinigung warnt daher vor weiteren Kostenbelastungen.

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft auch Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.