Große Mehrheit der Bevölkerung für Beibehaltung der ermäßigten Mehrwertsteuer in der Gastronomie

| Politik Politik

Eine Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen in der Gastronomie zum Jahreswechsel lehnen mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland ab. Mehr als jeder Zweite würde in dem Fall seltener essen gehen. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa im Auftrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) hervor. Die vorliegenden Ergebnisse bestätigen damit die Zahlen der jüngsten Branchenumfrage des DEHOGA, wonach eine mögliche Steuererhöhung zu Gästerückgängen und Umsatzeinbußen führen würde. Die neue Insa-Studie belegt zudem die Wichtigkeit von Restaurants, Wirtshäusern und Biergärten im Wohnumfeld für die Menschen. „Es ist erfreulich, dass unser zentrales Branchenanliegen nach Beibehaltung der sieben Prozent Mehrwertsteuer ein so klares Votum aus der Bevölkerung bekommt“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Die Ergebnisse im Detail:

Eine absolute Mehrheit von 67 Prozent (kumuliert) der Befragten lehnt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von sieben auf 19 Prozent ab, darunter 23 Prozent eher und 44 Prozent sehr. Zwölf Prozent befürworten weder eine solche Erhöhung noch lehnen sie sie ab. Diesen stehen 15 Prozent (kumuliert) gegenüber, welche sich für eine Steueranhebung aussprechen (10 Prozent eher, 5 Prozent sehr). Sechs Prozent können oder wollen sich nicht positionieren.

Sollte in Folge einer Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent der Preis für Speisen in der Gastronomie um durchschnittlich zwölf Prozentpunkte steigen, würde die absolute Mehrheit von 58 Prozent der Befragten vermutlich seltener als aktuell auswärts essen gehen. Ein Viertel (25 Prozent) würde dies hingegen genauso häufig wie aktuell tun und weitere sechs Prozent würden dies sogar öfter unternehmen. Zehn Prozent wissen hier keine Antwort oder erteilen keine Auskunft.

Das Vorhandensein von Restaurants, Wirtshäusern und/oder Biergärten im Wohnumfeld ist den Befragten zu 32 Prozent eher und zu 27 Prozent sehr wichtig. Dies ergibt folglich eine absolute Mehrheit (59 Prozent, kumuliert). 22 Prozent ist es hingegen weder wichtig noch unwichtig. Für weitere neun Prozent ist es eher von geringer Bedeutung und weiteren acht Prozent ist es sogar sehr unwichtig (17 Prozent, kumuliert). Drei Prozent können oder wollen hierzu keine Einschätzung abgeben.

86 Prozent der Befragten geben an, dass sie die Gastronomie regelmäßig nutzen. Davon gehen 22 Prozent der Befragten einmal im Monat essen, ein Fünftel (20 Prozent) mehrmals im Monat, 12 Prozent einmal in der Woche und 5 Prozent mehrmals in der Woche. 27 Prozent der Umfrageteilnehmer gehen durchschnittlich seltener als einmal im Monat in Restaurants, Wirtshäuser oder Biergärten, um dort zu essen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.