Grün, orange, rot: EU-Staaten beschließen Corona-Ampel für Reisen

| Politik Politik

Bürger können sich künftig auf einer Ampel-Karte über die Corona-Lage in Europa informieren. Auf Grundlage gemeinsamer Kriterien werden Regionen je nach Infektionsgeschehen entweder grün, orange oder rot markiert. Für grüne Gebiete mit wenigen Infektionen sollen künftig keine Einreiseverbote mehr verhängt werden, wie eine Mehrheit der Europaminister am Dienstag in Luxemburg beschloss.

Mit dem Flickenteppich verschiedener Regeln dürfte es jedoch nicht vorbei sein. Denn gemeinsame Standards für Reisende aus stärker betroffenen - also orange oder rot markierten - Regionen sind nicht vorgesehen. Ebenso wenig gibt es einheitliche Kriterien für Quarantäne- und Testpflichten. Auch sind die Empfehlungen nicht bindend.

Kritik an Kriterien

Doch auch an den Kriterien für die Ampel-Karte gibt es schon Kritik. Das Konzept sei bereits von der Realität überholt und basiere auf zu wenig treffsicheren Kriterien, sagte Österreichs Europaministerin Karoline Edtstadler. In der Folge seien die meisten Regionen Europas auf der geplanten Risikolandkarte schon jetzt rot gefärbt. Und eine Steigerung von rot gebe es nicht. Man sei den Bürgerinnen und Bürgern jedoch schuldig, die Gesundheit zu schützen und gleichzeitig die Freizügigkeit zu wahren. Dazu gehöre auch, so etwas wie Tourismus in diesem Herbst und Winter zu ermöglichen, sagte Edtstadler.

Ähnlich äußerte sich Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn. Es sei «ziemlich absurd», dass nun ein europäisches Land das jeweils andere als Risikogebiet einstufen werde. Er sprach sich dafür aus, weitere Kriterien für die Risikogebiete einzuführen und etwa auch die Zahl der durchgeführten Tests stärker als geplant zu berücksichtigen. So teste Luxemburg beispielsweise gratis und auch asymptomatische Fälle. Dafür werde man mit dem neuen Konzept bestraft, sagte er.

Der deutsche Europastaatsminister Michael Roth (SPD) sagte hingegen, es sei die Pflicht der EU-Staaten, Maßnahmen zu koordinieren, «die sich auf die Freizügigkeit auswirken». Deutschland hatte den Kompromiss verhandelt, weil es noch bis Ende des Jahres die EU-Ratspräsidentschaft innehat.

Online in den kommenden Tagen

Die Ampel-Karte dürfte nun innerhalb der kommenden Tage online gehen. Sie soll von der europäischen Gesundheitsagentur ECDC erstellt und wöchentlich aktualisiert werden. Grundlage soll die Zahl der neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen sein - die sogenannte 14-Tage-Inzidenz -, dazu kommen die Quote positiver Tests sowie die Anzahl durchgeführter Tests pro 100.000 Einwohner.

Zumindest für Reisende aus grünen Regionen sollen die EU-Staaten die Einreise nicht mehr verwehren. Dies wären Gebiete, in denen die 14-Tage-Inzidenz unter 25 und die Rate positiver Tests unter 4 Prozent liegt. Orange wären Regionen, in denen die Inzidenz unter 50, die Rate positiver Tests aber bei 4 Prozent oder darüber liegt. Ebenfalls orange wären Regionen, in denen die Inzidenz zwischen 25 und 150 Fällen liegt, die Rate positiver Tests aber unter 4 Prozent. Bei einer 14-Tage-Inzidenz ab 50 sowie einer Positivrate ab 4 Prozent würden Regionen rot markiert - oder bei einer Inzidenz höher als 150. Zudem soll es graue Regionen mit unzureichenden Daten geben.

Zusätzliche Kriterien könnten Daten zur Bevölkerungsgröße, zur Aufnahme in Krankenhäusern und auf Intensivstationen sowie zu Sterberaten sein. Vor möglichen Maßnahmen sollen das betroffene Land, die anderen EU-Staaten und die Öffentlichkeit informiert werden. Ausnahmen soll es etwa für Saisonarbeiter, Diplomaten, Lkw-Fahrer oder Journalisten im Einsatz geben. Auch an einem gemeinsamen Reiserückkehrformular - wenn möglich digital - wolle man arbeiten.

Bislang entscheidet jedes Land mit eigenen Kriterien, welche anderen EU-Länder oder -Regionen es als Risikogebiet einstuft. Das führt zu großen Unterschieden. Deshalb hatte die EU-Kommission Kriterien für einheitliche Reisebeschränkungen sowie Corona- und Quarantäneregeln vorgeschlagen, die umfassender als die jetzige Einigung waren. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.