Grüne in Bayern wollen Tanzverbot an stillen Tagen aufheben

| Politik Politik

Die Grünen im Landtag starten einen neuen Anlauf zur Aufhebung des Tanzverbots an den sogenannten stillen Tagen. Dazu zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend. Laut bayerischen Feiertagsgesetz sind «öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen» mit fröhlichem Charakter an diesen Tagen in der Regel zwischen 2.00 und 24.00 Uhr untersagt. Das wollen die Grünen ändern: Sie fordern eine Gleichstellung aller Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportereignissen - die sind, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag, erlaubt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Grünen nun im Landtag eingereicht.

«Man darf in Bayern an den stillen Tagen Boxwettkämpfe abhalten, sich öffentlich beim politischen Aschermittwoch der CSU betrinken und selbstverständlich in den Schützenverein gehen. Sogar arbeiten muss man an etlichen dieser Tage – so ist zum Beispiel im Schichtbetrieb Schweine zerteilen erlaubt - aber Tanzen nicht», sagte die kulturpolitische Sprecherin der Grünen, Sanne Kurz, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München. «Das alles scheint mir, gelinde gesagt, eine recht willkürliche Regelung.» Eine Schlechterstellung von Nachtkultur gegenüber Sport und anderen Bereichen des Lebens sei nicht mehr länger hinzunehmen, vor allem, nachdem der Bundestag im Mai dieses Jahres Clubs als Kulturorte anerkannt habe, erklärte Kurz.

Zuletzt hatte der Landtag 2013 einen Gesetzentwurf der damaligen CSU/FDP-Staatsregierung beschlossen und das Tanzverbot zumindest an einigen stillen Tagen gelockert. In den Nächten davor darf in Clubs und Gaststätten seither bis 2.00 Uhr morgens getanzt werden und nicht mehr nur bis Mitternacht. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag (da beginnt die Schutzzeit um Mitternacht) und Heiligabend (14.00 Uhr).

Der Verband der Münchener Kulturveranstalter begrüßt die Initiative der Grünen. «Das Feiertagsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht den Lebensgewohnheiten, den Kulturinteressen junger Menschen», sagte der Vorsitzende David Süß. Ein Störung durch nächtliche Kulturveranstaltungen an den stillen Tagen sei ausgeschlossen. Kein Ort der Nachtkultur störe Anwohnerinnen und Abwohner, «sonst wäre der reguläre Betrieb gar nicht möglich». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.